Deutsche Tageszeitung - Versicherer: Höhere Schäden durch Hackerangriffe auf Unternehmen in Deutschland

Versicherer: Höhere Schäden durch Hackerangriffe auf Unternehmen in Deutschland


Versicherer: Höhere Schäden durch Hackerangriffe auf Unternehmen in Deutschland
Versicherer: Höhere Schäden durch Hackerangriffe auf Unternehmen in Deutschland / Foto: © AFP/Archiv

Die Bedrohung durch Hackerangriffe auf Unternehmen in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr noch einmal verschärft. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin am Donnerstag mitteilte, lagen die durch Cyberangriffe verursachten Versicherungsschäden 2023 bei 180 Millionen Euro und damit knapp 50 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Prämieneinnahmen der Versicherer wurden fast vollständig aufgebraucht, um die Schäden zu decken.

Textgröße ändern:

Den Cyberversicherern wurde vergangenes Jahr rund 4000 Hackerangriffe gemeldet, 18,7 Prozent mehr als 2022. Gleichzeitig werden die verursachten Schäden den Angaben nach immer teurer. Laut GDV kostete ein Schaden vergangenes Jahr im Schnitt 45.370 Euro, ein Anstieg um mehr als acht Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Auch die Prämieneinnahmen stiegen deutlich um rund ein Viertel auf 309 Millionen Euro, in den beiden Vorjahren waren die Anstiege laut GDV aber noch deutlicher stärker. "Angesichts der wachsenden Gefahrenlage bestehen die Versicherer bei Neuabschlüssen auf wirksame Schutzmaßnahmen. Cyber-Prävention darf kein Lippenbekenntnis sein", erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer, Jörg Asmussen. Die Schaden-Kosten-Quote, die das Verhältnis aus Kosten und Einnahmen abbildet, stieg demnach im vergangenen Jahr auf 97 Prozent.

Sicherheitsdefizite gebe es weiterhin gerade im Mittelstand. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV erfüllen 69 Prozent der 300 befragten Unternehmen "nicht einmal alle Basisanforderungen". Sie bewahren den Angaben nach IT-Sicherheitskopien falsch auf oder schützen ihre Systeme nur mit schwachen Passwörtern. "Wenn elementarste Sicherheitsstandards nicht erfüllt sind, wird es auch mit dem Versicherungsschutz schwer", erklärte Asmussen.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern: