Deutsche Tageszeitung - Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken

Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken


Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken
Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken / Foto: © AFP/Archiv

Im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und dutzenden deutschen Hotels stärkt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag den Hotels den Rücken. Dabei geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking Hotels bis Februar 2016 auferlegte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking. (Az. C-264/23)

Textgröße ändern:

Das Bundeskartellamt verbot diese Praxis Ende 2015. Die Entscheidung wurde später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. 2020 wandte sich Booking an ein niederländisches Gericht. Das Buchungsportal wollte feststellen lassen, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstießen. Zahlreiche deutsche Hotels und Hotelgruppen erhoben eine sogenannte Widerklage und verlangten von Booking Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht.

Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor. Es wollte wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern - also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen.

Der EuGH urteilte aber nun, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Zwar hätten Plattformen wie Booking eine neutrale oder positive Auswirkung auf den Wettbewerb, betonte der EuGH. Sie ermöglichten es Verbrauchern, viele Angebote schnell und einfach zu vergleichen. Die Hotels selbst könnten dadurch sichtbarer werden. Bestpreisklauseln seien aber nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern.

Im konkreten Fall muss nun das niederländische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor

Die für Muslime heilige Stadt Mekka ist nach Angaben aus Saudi-Arabien Ziel eines Angriffs der jemenitischen Huthi-Miliz geworden. Die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne vor ihrem Eindringen in die heiligste Stadt im Islam abgewehrt, erklärte die von Riad angeführte Militärkoalition am Mittwoch im Onlinedienst X. Der Angriff löste in der muslimischen Welt große Empörung aus und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Riad warnte vor einer "roten Linie", während die Huthis die Vorwürfe umgehend als "Lüge" zurückwiesen.

Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal

Das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen beschäftigt am Mittwoch (11.00 Uhr) erneut das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über eine Klage der Gemeinde Binz gegen die Anlage. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel. (Az. 7 A 6.25)

Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen ernste Bedenken mit Blick auf die von der SPD geforderten Maßnahmen gegen die hohen Spritpreise. Sowohl ein Preisdeckel bei Kraftstoffen wie in Luxemburg als auch eine sogenannte Übergewinnsteuer seien "problematisch", hieß es am Dienstagabend aus Ministeriumskreisen.

OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren

Das US-Technologieunternehmen OpenAI will gemeinsam mit den Konkurrenten Anthropic und Google Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegen. Dafür solle eine Selbstregulierungsorganisation geschaffen werden, erklärte OpenAI am Dienstag. Hintergrund sind Warnungen aus der Branche, die Technologie könne unkontrollierbar werden.

Textgröße ändern: