Deutsche Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke

Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke


Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke
Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke eingeschränkt. Sie dürften nicht zeitlich unbegrenzt für zielgerichtete Werbung gesammelt, analysiert und verarbeitet werden, entschied der EuGH am Freitag in Luxemburg. Er beantwortete damit Fragen aus Österreich. (Az. C-446/21)

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Dort klagt der Datenschutzaktivist Maximilian Schrems gegen die Verarbeitung seiner Daten durch die Facebook-Mutter Meta. Unter anderem geht es um Informationen zu seiner sexuellen Orientierung. Bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion hatte er über seine Homosexualität gesprochen. Der österreichische Oberste Gerichtshof stellte dem EuGH Fragen zum Datenschutz.

Meta erhebt personenbezogene Daten der Facebook-Nutzer auf der Platform selbst und auch außerhalb, wie der EuGH ausführte. Dazu gehörten die Aufrufe anderer Websites. Anhand der Daten könne Meta in dem Fall erkennen, dass der Mann Interesse an bestimmten Themen habe und dazu zielgerichtete Werbung an ihn richten.

Es sei möglich, dass er seine sexuelle Orientierung bei der Podiumsdiskussionen öffentlich gemacht und somit die Verarbeitung genau dieser Daten genehmigt habe. Das müsse das österreichische Gericht beurteilen. Damit sei aber die Verarbeitung anderer personenbezogene Daten zur sexuellen Orientierung - die von anderen Websites stammen - nicht erlaubt.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung folgt dem Grundsatz der Datenminimierung, wie der EuGH erklärte. Darum könnten nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die in einem sozialen Netzwerk oder auf einer anderen Plattform erhoben würden, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden.

Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(L.Møller--DTZ)

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