Deutsche Tageszeitung - Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott

Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott


Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott
Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten: Verwarnung für Journalist Semsrott / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Veröffentlichen von Gerichtsdokumenten zu Razzien gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ist der Journalist Arne Semsrott vom Berliner Landgericht verwarnt worden. Das Gericht befand ihn am Freitag der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen für schuldig. Das Gericht behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro vor und setzte eine Bewährungszeit auf ein Jahr fest.

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Der eigentliche Tatvorwurf war in dem Verfahren von Anfang an unstrittig - Semsrott fordert aber, den der Anklage zugrunde liegenden Paragrafen 353d de Strafgesetzbuches abzuschaffen. Der Chefredakteur des Portals FragDenStaat nennt den Paragrafen aus der Zeit gefallen, er gehe auf Zensurregeln aus der Kaiserzeit zurück.

Semsrott hatte drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen die Letzte Generation veröffentlicht, was nach Paragraf 353d verboten war. Das Landgericht folgte aber nicht Semsrott Argumentation, wonach der Paragraf verfassungswidrig ist.

Es stützte sich dabei nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985. Der Vorsitzende Richter sagte demnach, der Paragraf sei ein Kompromiss zwischen den Verfassungsgütern der Pressefreiheit und der Funktionstüchtigkeit des Strafverfahrens.

Durch das Verbot der Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten im Wortlaut während laufender Ermittlungsverfahren würde dafür Sorge getragen, dass die Neutralität und Distanz des Gerichts auf der einen und die Unschuldsvermutung gegenüber den Beschuldigten auf der anderen Seite gewahrt bleibe. Denn durch das Veröffentlichen eines amtlichen Dokumentes, das sich nur an Verfahrensbeteiligte richte, könne sonst der Eindruck entstehen, dass es sich bereits um eine amtliche Entscheidung handele.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

(W.Novokshonov--DTZ)

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