Deutsche Tageszeitung - Tiktok scheitert mit Berufung gegen US-Auflage zur Abspaltung vom Mutterkonzern

Tiktok scheitert mit Berufung gegen US-Auflage zur Abspaltung vom Mutterkonzern


Tiktok scheitert mit Berufung gegen US-Auflage zur Abspaltung vom Mutterkonzern
Tiktok scheitert mit Berufung gegen US-Auflage zur Abspaltung vom Mutterkonzern / Foto: © AFP/Archiv

Die Videoplattform Tiktok ist in den USA mit einem Berufungsantrag gegen ein Gesetz gescheitert, das seinen chinesischen Mutterkonzern Bytedance zum Verkauf des Dienstes verpflichtet. Das Berufungsgericht in Washington wies den Antrag am Freitag zurück. Es wird damit gerechnet, dass der Fall nun vor den Obersten Gerichtshof der USA geht.

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US-Präsident Joe Biden hatte im April ein Gesetz in Kraft gesetzt, das Bytedance eine Frist bis zum 19. Januar zum Verkauf von Tiktok setzt. Andernfalls soll die Videoplattform aus den App-Stores der US-Konzerne Apple und Google verbannt werden.

Hintergrund ist der Vorwurf der US-Behörden, dass Bytedance die App im Dienste der chinesischen Führung missbraucht, um die Nutzer auszuspionieren. Tiktok ist insbesondere bei jungen Menschen extrem beliebt und hat in den USA etwa 170 Millionen Nutzer.

Sollte das Gesetz aufrecht erhalten bleiben, so dürfte dies die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Washington und Peking weiter belasten. Einen Tag nach Ablauf der gesetzten Frist tritt der Republikaner Donald Trump seine zweite Amtszeit an.

Der Rechtspopulist, der eine rigorose Zollpolitik gegen China durchsetzen will, gilt nicht als Freund des Tiktok-Gesetzes. Seiner Ansicht nach profitiert davon der Meta-Konzern, den er wegen angeblicher Zensur von rechtskonservativen Inhalten scharf kritisiert.

Die Richter am Berufungsgericht in Washington wiesen in ihrer Begründung am Freitag die Argumentation von Tiktok zurück, die dem Gesetz zugrunde liegenden Sicherheitsbedenken seien spekulativ. Ebenso verwarfen sie die Position, es gehe in Wahrheit um Zensur und nicht um Sicherheit. Das Gesetz sei "das am wenigsten restriktive Mittel, um die zwingenden nationalen Sicherheitsinteressen der Regierung zu fördern", hieß es in der Stellungnahme der Richter.

(P.Tomczyk--DTZ)

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