Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht Köln gibt grünes Licht für Versteigerung von 5G-Frequenzen

Verwaltungsgericht Köln gibt grünes Licht für Versteigerung von 5G-Frequenzen


Verwaltungsgericht Köln gibt grünes Licht für Versteigerung von 5G-Frequenzen
Verwaltungsgericht Köln gibt grünes Licht für Versteigerung von 5G-Frequenzen / Foto: ©

Grünes Licht für die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G: Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte nach eigenen Angaben vom Freitag die Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen ab. Auch ein Freenet-Eilantrag blieb erfolglos. (Az.: 9 L 205/19, 9 L 300/19, 9 L 351/19, 9 L 455/19)

Textgröße ändern:

Damit kann die Frequenzversteigerung wie geplant am kommenden Dienstag beginnen. Der neue Mobilfunkstandard 5G soll Schritt für Schritt die derzeitige Vorgängertechnik LTE ablösen und einer Reihe von Zukunftstechnologien den Weg ebnen.

Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört unter anderem, dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.

Die Netzbetreiber kritisieren, diese Verpflichtungen gingen zu weit. Freenet hingegen fürchtet, die Betreiber könnten dem Unternehmen keinen Zugang zum schnellen 5G-Netz gewähren. Das Unternehmen hatte per Eilantrag die Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen gefordert - also eine Verpflichtung, Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Das Kölner Gericht folgte den Anträgen jedoch nicht. Vielmehr sei das Vorgehen der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen "nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig", befanden die Kölner Richter in ihren unanfechtbaren Entscheidungen.

Denn die Bonner Behörde verfüge bei Regelung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen über einen Ausgestaltungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Dessen Grenzen seien im vorliegenden Fall nicht überschritten worden.

Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen "in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten", befand das Verwaltungsgericht. Eine unzulässige Privilegierung von Neueinsteigern sei schließlich ebenfalls nicht gegeben, da diese vor der Herausforderung stünden, ein Mobilfunknetz erst aufbauen zu müssen. Auch bestehe an einer zeitnahen Versteigerung der 5G-Frequenzen ein erhebliches öffentliches Interesse. Die von den Antragstellern geltend gemachten Belange hätten demgegenüber ein geringeres Gewicht.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie weitere Verbände begrüßten die Gerichtsentscheidung zwar als "wichtigen Schritt". Zugleich wiesen der DIHK, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks allerdings darauf hin, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegten Versteigerungsbedingungen die Mobilfunkunternehmen nur zur Versorgung bewohnter Gebiete und wichtiger Verkehrswege mit dem 5G-Mobilfunk verpflichteten.

Umso mehr komme es jetzt darauf an, dass der vom Beirat der Bundesnetzagentur bis Mitte dieses Jahres eingeforderte "Entwicklungspfad" zum Netzausbau "gerade für den ländlichen Raum, insbesondere für die Unternehmen und landwirtschaftlichen Nutzflächen" vorgelegt werde, mahnten die Verbände. "Wir brauchen 5G vor allem an den Unternehmensstandorten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sonst stellen sich viele Fragen nach wirtschaftlicher Entwicklung in einer globalisierten Welt gar nicht erst", mahnten die Verbände.

Die nunmehr am Dienstag beginnende Frequenzversteigerung findet in einem Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz statt und kann mehrere Tage bis mehrere Wochen dauern. Insgesamt gibt es 41 Blöcke, auf die die Firmen in mehreren Runden bieten können. Das Mindestgebot liegt je nach Frequenz und Verfügbarkeit zwischen 1,7 und fünf Millionen Euro. Es wird mit Erlösen in Milliardenhöhe gerechnet.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Nach Leitzins-Entscheidung: Trump droht mit Entlassung von Notenbankchef Powell

US-Präsident Donald Trump hat den Notenbankchef des Landes, Jerome Powell, erneut zu einer Umkehr bei der Zinspolitik aufgefordert und mit dessen Entlassung gedroht. Er habe Powell auf jede mögliche Art und Weise dazu aufgefordert, den Leitzins zu senken, erklärte Trump am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social. "Ich war nett, ich war neutral, und ich war gemein, und nett und neutral haben nicht funktioniert", schrieb er weiter.

Mindestlohn: IG Metall für einvernehmliche Lösung - Bas vertraut auf Kommission

In der Debatte über einen höheren Mindestlohn hat die Gewerkschaft IG Metall die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission zu einer einvernehmlichen Lösung gedrängt. "Wir erwarten eine Einigung in der Mindestlohnkommission", sagte Gewerkschaftschefin Christiane Benner der "Rheinischen Post" vom Samstag. Sie sei "sicher", dass die Kommission dies schaffen werde. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unterstrich ebenfalls ihr Vertrauen in das Gremium.

Bas sieht kein Einsparpotenzial durch schärfere Sanktionen beim Bürgergeld

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht wenig Einsparpotenzial durch verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld. "Die Sanktionen werden nicht helfen", sagte sie im Interview der Woche des Deutschlandfunks. Es sei eine falsche Annahme, dass sich über unkooperative Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld viel Geld sparen lasse. "Die Wahrheit ist, wenn man sich die Zahlen anschaut, die sogenannten Totalverweigerer sind eine geringe Anzahl", sagte Bas.

Studie zeigt Wandel in der Erziehung: Erfolg und Gehorsam verlieren an Wert

Verantwortung, Nähe und Selbstbestimmung: Ihrem Nachwuchs derlei Werte zu vermitteln ist Eltern einer Studie zufolge mittlerweile deutlich wichtiger als Kriterien wie Erfolg und Gehorsam. Eine Umfrage der Krankenkasse Pronova BKK unter 2000 Müttern und Vätern ergab, dass Verantwortungsbewusstsein (48 Prozent), Hilfsbereitschaft und Höflichkeit (jeweils 47 Prozent) auf der Liste der Eigenschaften, die Eltern vermitteln möchten, ganz oben stehen. Die Ergebnisse lagen der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vor.

Textgröße ändern: