Deutsche Tageszeitung - Bayer-Aktie bricht nach Jury-Entscheidung zu Glyphosat ein

Bayer-Aktie bricht nach Jury-Entscheidung zu Glyphosat ein


Bayer-Aktie bricht nach Jury-Entscheidung zu Glyphosat ein
Bayer-Aktie bricht nach Jury-Entscheidung zu Glyphosat ein / Foto: ©

Das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup des US-Herstellers Monsanto wird für Bayer immer stärker zur Belastungsprobe. Nachdem eine Jury in den USA am Dienstag entschieden hatte, dass das umstrittene Herbizid zur Krebserkrankung eines Klägers beitrug, brach die Aktie des deutschen Chemiekonzerns am Mittwoch massiv ein. Bayer äußerte sich "enttäuscht" über die Jury-Entscheidung - und zeigte sich zugleich "zuversichtlich" für die zweite Phase des Gerichtsprozesses.

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Die Jury eines US-Bundesgerichts in San Francisco war zu dem Schluss gekommen, dass der 70-jährige Edwin Hardeman habe nachweisen können, dass Glyphosat ein "wesentlicher Faktor" für seine Krebserkrankung war. Hardeman hatte 25 Jahre lang das Herbizid auf seinem Grundstück in Kalifornien verwendet.

Bayer, das die 63 Milliarden Dollar schwere Übernahme von Monsanto erst im vergangenen Juni abgeschlossen hatte, geriet nach der Entscheidung an der Frankfurter Börse stark unter Druck. Gegen Mittag notierten die Papiere des Leverkusener Dax-Konzerns am Mittwoch mehr als 13 Prozent im Minus und standen bei gut 60 Euro. Damit hat Bayer seit der Übernahme des US-Agrarkonzerns gut 40 Prozent an Börsenwert eingebüßt.

Als problematisch sehen Analysten vor allem, dass insgesamt tausende Klagen von Krebskranken gegen Monsanto bei US-Gerichten eingegangen sind. Investoren würden nun zu rechnen beginnen, sagte Analyst Chris Beauchamp von IG. "Und das sieht überhaupt nicht gut aus." Zwar ist der Ausgang des Hardeman-Verfahrens nicht rechtlich bindend für die weiteren Verfahren - doch könnte der Prozess den anderen Gerichten und Klägern Hinweise zu deren Erfolgsaussichten geben.

Auf Antrag von Bayer war der Hardeman-Prozess in zwei Phasen geteilt worden. In der ersten Phase ging es darum, ob Roundup tatsächlich die Krankheit des Klägers verursachte. In der ab Mittwoch beginnenden zweiten Phase soll darüber verhandelt werden, ob Monsanto die Risiken kannte und haftbar gemacht werden kann.

Bayer erklärte, das Unternehmen sei "weiterhin fest davon überzeugt, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide keinen Krebs verursachen". Gleichzeitig sei Bayer "zuversichtlich", dass die Beweise in der zweiten Phase des Prozesses "zeigen werden, dass Monsantos Verhalten angemessen war und das Unternehmen nicht für die Krebserkrankung von Herrn Hardeman haftbar gemacht werden sollte".

Zudem habe die Jury-Entscheidung in der ersten Phase des Verfahrens "keinen Einfluss auf zukünftige Fälle", betonte der Konzern. Jedes zukünftige Verfahren sei "gesondert zu betrachten auf der Basis der jeweiligen Umstände und rechtlichen Bedingungen". Bayer stehe "hinter diesen Produkten und wird sie entschieden verteidigen".

Für Monsanto ist die Jury-Entscheidung vom Dienstag bereits die zweite juristische Niederlage binnen eines Jahres. In einem anderen Prozess im August hatte eine Jury in San Francisco das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an den früheren Schulhausmeister Dewayne Johnson verurteilt. Bayer legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.

In der Forschung ist die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.

(L.Møller--DTZ)

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