
Bericht: Zahl der Verstöße gegen den Mindestlohn gestiegen

Die Zahl der Unternehmen, die den geltenden Mindestlohn unterlaufen, ist einem Zeitungsbericht zufolge deutlich gestiegen. Die Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz kletterte von 5442 im Jahr 2017 auf 6220 Fälle im Jahr 2018, wie aus der Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls für 2018 hervorgeht, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag berichteten.
Demnach gibt es nicht nur bei der Zahlung des Mindestlohns, sondern auch bei der Aufzeichnung von Arbeitsstunden und dem vorgeschriebenen Bereithalten von Unterlagen "flächendeckend Verstöße". Allein die aufgedeckten Verstöße gegen Lohnansprüche oder Abgaben im Rahmen von allgemein verbindlichen Tarifverträgen verursachten 2018 laut dem Bericht einen Schaden von knapp 32 Millionen Euro.
Die Summe der gegen Firmen verhängten Verwarnungsgelder und Geldbußen betrug laut Bericht 20,4 Millionen Euro. Im Baugewerbe wurden 2018 rund 1150 Verfahren neu eingeleitet, knapp 1300 bereits laufende Verfahren wurden abgeschlossen. Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben am Bau sorgten für einen Schaden von mehr als 16 Millionen Euro, die Geldbußen lagen bei 14,5 Millionen Euro. Bei der Gebäudereinigung erreichte der Schaden 4,5 Millionen Euro, gegen betroffene Firmen wurden Strafen von knapp einer Million Euro verhängt.
Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 eingeführt worden. Für Kontrollen zuständig ist die Zoll-Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Ihr Personal soll bis zum Jahr 2026 von derzeit rund 7900 Mitarbeitern auf 10.000 Stellen aufgestockt werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat kürzlich 3500 weitere Stellen angekündigt.
(N.Loginovsky--DTZ)