Deutsche Tageszeitung - Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken

Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken


Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken
Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken / Foto: © AFP/Archiv

Werden in Fleischprodukten gefährliche Bakterien entdeckt und rufen die Behörden die Produkte darum zurück, muss die Metzgerei aktiv mit ihnen zusammenarbeiten. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und stärkte dem Freistaat Bayern im Rechtsstreit mit der insolventen Großmetzgerei Sieber den Rücken. Der Insolvenzverwalter hatte Bayern wegen einer Listerienwarnung auf fast elf Millionen Euro verklagt. (Az. III ZR 24/23)

Textgröße ändern:

In einer Probe Wacholder-Wammerl - Bauchspeck - der bayerischen Großmetzgerei Sieber waren im März 2016 Listerien gefunden worden. Diese Bakterien können die Krankheit Listeriose auslösen, die vor allem bei vulnerablen Menschen einen schweren Verlauf nehmen kann. Das Robert-Koch-Institut brachte danach Sieber-Produkte in Zusammenhang mit früheren Krankheits- und Todesfällen, die durch diese Bakterien ausgelöst wurden.

Per Pressemitteilung warnte das bayerische Verbraucherschutzministerium im Mai 2016 vor dem Konsum von Sieber-Produkten, außerdem ordneten die Behörden einen Rückruf an und untersagten der Großmetzgerei vorübergehend die Produktion. Das überlebte die Firma nicht: Im September 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Insolvenzverwalter zog vor Gericht. Seiner Auffassung nach hätten die Behörden nicht unterschiedslos vor allen Produkten von Sieber warnen dürfen. Sieber verkaufte nämlich auch Fleischwaren, die in der Packung nachpasteurisiert werden. Durch dieses Verfahren werden Listerien abgetötet. Die Behörden hätten sich vor ihrer Warnung darüber informieren müssen, welche Produkte nachpasteurisiert wurden, argumentierte der Insolvenzverwalter.

Der BGH entschied aber nun, dass die zuständigen Beamten nicht verpflichtet waren, von sich aus und "ins Blaue hinein" herauszufinden, ob Sieber auch nachpasteurisierte Waren im Sortiment hatte. Die Metzgerei habe selbst darauf hinweisen müssen. Sie sei dazu verpflichtet, aktiv an der Warnung mitzuarbeiten und für eine korrekte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen.

Der BGH entschied den Fall allerdings nicht selbst, sondern verwies ihn zurück an das Oberlandesgericht München. Denn der Insolvenzverwalter gab an, dass die Mitarbeitenden der Behörde von der Nachpasteurisierung gewusst, aber die dazu benannten Zeugen nicht befragt hätten. Diese Behauptung prüfte das Oberlandesgericht nicht nach. Das muss nun noch passieren. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Beamten fahrlässig verhalten hätten, erklärte der BGH.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

ستاندرد آند بورز تثبت تصنيف السعودية عند A+

أبقت الوكالة النظرة المستقبلية مستقرة، مستندة إلى مرونة الاقتصاد وقدرات تصدير الطاقة.

Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran

Nach Drohnenangriffen auf eine wichtige Ölpipeline in Saudi-Arabien hat die irakische Armee nach Angaben aus Sicherheitskreisen Startvorrichtungen für Drohnen in der Nähe der Grenze zum Iran gefunden. Zwei Vertreter der irakischen Sicherheitsbehörden teilten der Nachrichtenagentur AFP am Samstag mit, die Startvorrichtungen für Drohnen seien in der entlegenen Region al-Tib in der südirakischen Provinz Missan entdeckt worden. Der Irak schloss daraufhin drei Grenzübergänge zu dem Nachbarland.

Seoul: Nordkorea feuert ballistische Raketen ab

Nordkorea hat nach südkoreanischen Angaben mehrere ballistische Kurzstreckenraketen in Richtung des Japanischen Meeres abgefeuert. Die Raketen seien am frühen Samstagmorgen (Ortszeit) in der Region der nordkoreanischen Stadt Wonsan gestartet und rund 250 Kilometer weit geflogen, erklärte der südkoreanische Generalstab. Südkorea und die USA hätten sich über die Raketenstarts ausgetauscht und auch Japan informiert.

Italienische Feministin und frühere EU-Kommissarin Emma Bonino ist tot

Sie galt als radikale Feministin und war eine der beliebtesten Politikerinnen ihres Landes - nun ist die Italienerin Emma Bonino im Alter von 78 Jahren gestorben. Das gab die von ihr gegründete Kleinpartei Mehr Europa am Freitag auf Facebook bekannt. Bonino kämpfte für das Recht auf Scheidung und Abtreibung und setzte sich zeitlebens für humanitäre Belange ein. Sie war Außenministerin und EU-Kommissarin. Italiens Regierungschefin Georgia Meloni und EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola würdigten die Verdienste Boninos.

Textgröße ändern: