Deutsche Tageszeitung - EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte

EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte


EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte
EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte / Foto: © AFP/Archiv

Die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte. Ihre Arbeitgeber müssen ein entsprechendes System einrichten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Sonst könnten die Betroffenen nicht objektiv und zuverlässig feststellen, wie viele Stunden sie wann gearbeitet hätten. (Az. C-531/23)

Textgröße ändern:

Der EuGH beantwortete mit dem Urteil Fragen aus Spanien. Dort klagte eine Hausangestellte gegen ihre Entlassung. Ihr Arbeitgeber sollte ihr Geld für nicht genommene Urlaubstage und Sonderzahlungen nachzahlen. Das spanische Gericht fand aber, dass die Angestellte die von ihr geleisteten Arbeitsstunden nicht nachweisen könne. In Spanien sind Privathaushalte von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Das spanische Gericht fragte den EuGH, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar sei.

Der EuGH hatte schon 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die vollständige Arbeitszeit ihrer Beschäftigen erfassen müssen. Spanien verpflichtete die Unternehmen daraufhin dazu, ein solches System einzurichten - sah aber eben Ausnahmen unter anderem für die Arbeit im Haushalt vor.

Dass die Arbeitszeit dort gar nicht erfasst wird, ist nicht möglich, wie der EuGH nun entschied. Wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird, könne es aber Ausnahmen für Überstunden und Teilzeitarbeit geben. Das spanische Gericht muss außerdem prüfen, ob eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt, weil in Haushalten hauptsächlich Frauen beschäftigt sind.

In Deutschland verpflichtete das Bundesarbeitsgericht infolge der EuGH-Rechtsprechung die Unternehmen im September 2022 zur Erfassung der Arbeitszeit. Das ergebe sich auch ohne eine - noch ausstehende - Gesetzesänderung unmittelbar aus einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

24 Stunden in der Luft: Airbus A350 landet nach Rekordflug in Frankreich

Nach einer Rekordzeit von 24 Stunden und 24 Minuten in der Luft ist ein für extrem lange Strecken ausgebauter Airbus A350 in Frankreich gelandet. Das Flugzeug beendete am Dienstag seinen 23.076 Kilometer langen Testflug von der australischen Großstadt Melbourne nach Toulouse. Die australische Fluggesellschaft Qantas will das Flugzeug ab dem kommenden Jahr für Direktflüge nach Europa einsetzen.

Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland vielerorts aufgehoben oder gelockert

Knapp zwei Monate nach dem Beginn von Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland infolge ukrainischer Angriffe sind in mehreren Regionen die Beschränkungen wieder aufgehoben oder gelockert worden. Am Montag und Dienstag wurden die Maßnahmen in mindestens sieben Regionen aufgehoben oder gelockert, wie aus Angaben der Behörden und Medienberichten hervorging. Darunter waren die Hauptstadt Moskau, die zweitgrößte Metropole St. Petersburg sowie stark betroffene Regionen im Süden.

Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig

Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt gegen die Landesbank Hessen-Thüringen hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände. Laut vzbv können Betroffene nun Geld zurückverlangen. (Az. XI ZR 83/25)

Merz fordert "zwingend" hunderte Milliarden Euro Einsparungen beim EU-Haushalt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat "zwingend" Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro beim nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union gefordert. Nötig sei ein Budgetentwurf "mit Kürzungen in allen Bereichen", sagte Merz am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem irischen Premierminister Micheal Martin in Dublin. Anlass des Besuchs war die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Irland am 1. Juli.

Textgröße ändern: