Deutsche Tageszeitung - Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen

Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen


Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Mann muss seinen ehemaligen Schwiegereltern laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen ein sechsstelliges Darlehen zurückzahlen. Das Verleihen eines solch hohen Geldbetrags stelle keine reine Gefälligkeit dar, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Seine damaligen Schwiegereltern hatten dem Mann ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gewährt. Nach der Scheidung von seiner Frau weigerte er sich, noch offene 190.000 Euro zurückzuzahlen. Es folgte eine Klage.

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Der Schwiegersohn hatte laut Gericht Geld benötigt, um ein geerbtes Wohnhaus zu erhalten. Um ihn zu unterstützen, nahmen seine Schwiegereltern einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro auf und beglichen damit Bankschulden des Manns. Sie einigten sich darauf, dass er den Kredit schrittweise zurückzahlen und für entsprechende Zinsen aufkommen werde.

Nach der Trennung der Tochter und des Manns stellte der ehemalige Schwiegersohn seine Rückzahlungen ein. Wegen Unterhaltszahlungen an seine Exfrau könne er diese nicht mehr leisten, erklärte er. Die ehemaligen Schwiegereltern bestanden jedoch auf Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags in Höhe von 190.000 Euro. Vor Gericht argumentierte der Beklagte, dass seine Schwiegereltern freiwillig einen Teil ihres Vermögens geopfert hatten.

Das Gericht entschied aber, dass der Schwiegersohn einen mündlichen Darlehensvertrag mit seinen Schwiegereltern geschlossen habe. Es habe sich nicht um eine reine Gefälligkeit gehandelt, die nicht rechtlich bindend sei. Bei der "Gewährung eines derart hohen Betrags" handle es sich "keinesfalls um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens". Außerdem habe der Beklagte selbst eingeräumt, dass ihm seine Schwiegereltern den Betrag nicht schenken wollten.

(M.Dylatov--DTZ)

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