Deutsche Tageszeitung - BGH: Über steckengebliebenen Bau von Mehrfamilienhaus in Koblenz wird neu verhandelt

BGH: Über steckengebliebenen Bau von Mehrfamilienhaus in Koblenz wird neu verhandelt


BGH: Über steckengebliebenen Bau von Mehrfamilienhaus in Koblenz wird neu verhandelt
BGH: Über steckengebliebenen Bau von Mehrfamilienhaus in Koblenz wird neu verhandelt / Foto: © AFP/Archiv

Über mögliche weitere Bauarbeiten am steckengebliebenen Bau eines Mehrfamilienhauses in Koblenz muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies die Frage am Freitag zurück an das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt. Es handelt sich um einen ungewöhnlichen Fall, der sich schon seit elf Jahren hinzieht. (Az. V ZR 243/23)

Textgröße ändern:

Auf dem Grundstück sollte eine abbruchreife Immobilie abgerissen und ein neues Mehrfamilienhaus gebaut werden. Den Auftrag bekam ein Generalbauunternehmen, das aber mittendrin insolvent wurde. Schon kurz nach Beginn der Arbeiten ging es nicht mehr weiter - eine schwierige Situation für die Käuferinnen und Käufer.

Denn in dem speziellen Fall bestand die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits, obwohl die Wohnungen noch gar nicht errichtet waren. Eine der Eigentümerinnen beantragte, Angebote für die restlichen Abrissarbeiten und weitere Tätigkeiten einzuholen und die Aufträge zu vergeben. Dazu sollte eine Sonderumlage erhoben werden. Die übrigen Eigentümer lehnten das ab. Daraufhin zog die Frau vor Gericht.

Noch ungewöhnlicher ist die Situation dadurch, dass es sich bei der Klägerin um die Ehefrau des Geschäftsführers des insolventen Bauunternehmens handelt. Das Amtsgericht Koblenz wies ihre Klage ab. Das Landgericht entschied, dass ein Gutachten zu den voraussichtlichen Kosten sowie Angebote eingeholt werden sollten. Dazu kam es nicht, da sich die Eigentümergemeinschaft an den BGH wandte.

Dieser entschied nun, dass Wohnungseigentümer bei einem solchen steckengebliebenen Bau zwar grundsätzlich einen Anspruch darauf hätten, dass das Gemeinschaftseigentum errichtet werde. Das gelte aber nur, wenn das den übrigen Eigentümern zuzumuten sei. Ob das in dem Koblenzer Fall so ist, soll das Landgericht herausfinden.

Entscheidend ist, wie weit die Arbeiten schon fertiggestellt sind und wie hoch die Kostensteigerungen ausfallen, wie der BGH ausführte. Eine Kostensteigerung von mehr als 50 Prozent spreche dafür, dass der Bau unzumutbar sei. Diese Grenze sei aber nicht starr: Je nach Einzelfall könnten auch schon geringere Kostensteigerungen zur Unzumutbarkeit führen.

Außerdem müssen wirtschaftlich sinnvolle Alternativen erwogen werden, wie der BGH weiter erklärte. Wenn sich etwa ein Investor fände, der den unfertigen Bau zu einem angemessenen Preis kaufen wolle, könnten die Interessen einer verkaufswilligen Mehrheit überwiegen.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran

Nach Drohnenangriffen auf eine wichtige Ölpipeline in Saudi-Arabien hat die irakische Armee nach Angaben aus Sicherheitskreisen Startvorrichtungen für Drohnen in der Nähe der Grenze zum Iran gefunden. Zwei Vertreter der irakischen Sicherheitsbehörden teilten der Nachrichtenagentur AFP am Samstag mit, die Startvorrichtungen für Drohnen seien in der entlegenen Region al-Tib in der südirakischen Provinz Missan entdeckt worden. Der Irak schloss daraufhin drei Grenzübergänge zu dem Nachbarland.

Seoul: Nordkorea feuert ballistische Raketen ab

Nordkorea hat nach südkoreanischen Angaben mehrere ballistische Kurzstreckenraketen in Richtung des Japanischen Meeres abgefeuert. Die Raketen seien am frühen Samstagmorgen (Ortszeit) in der Region der nordkoreanischen Stadt Wonsan gestartet und rund 250 Kilometer weit geflogen, erklärte der südkoreanische Generalstab. Südkorea und die USA hätten sich über die Raketenstarts ausgetauscht und auch Japan informiert.

Italienische Feministin und frühere EU-Kommissarin Emma Bonino ist tot

Sie galt als radikale Feministin und war eine der beliebtesten Politikerinnen ihres Landes - nun ist die Italienerin Emma Bonino im Alter von 78 Jahren gestorben. Das gab die von ihr gegründete Kleinpartei Mehr Europa am Freitag auf Facebook bekannt. Bonino kämpfte für das Recht auf Scheidung und Abtreibung und setzte sich zeitlebens für humanitäre Belange ein. Sie war Außenministerin und EU-Kommissarin. Italiens Regierungschefin Georgia Meloni und EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola würdigten die Verdienste Boninos.

Bab al-Mandab: Deutsche Reeder besorgt über Sicherheitslage im Roten Meer

Die deutschen Reeder haben sich besorgt über die Sicherheitslage für die Schifffahrt im Roten Meer gezeigt. "Mit der Einnahme der Insel Mayyun durch die mit dem Iran verbündeten Huthi wächst die Bedrohung am strategisch wichtigen Bab al-Mandab erheblich", erklärte der Verband Deutscher Reeder (VDR) am Freitag. "Für Schiffe, die die Meerenge weiterhin passieren, steigt das Risiko; für Reedereien, die das Gebiet derzeit umfahren, rückt eine Rückkehr auf die direkte Route durch das Rote Meer in noch weitere Ferne."

Textgröße ändern: