Deutsche Tageszeitung - Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern

Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern


Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern
Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern / Foto: ©

In der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen wird es vorerst kein weiteres Musterverfahren von Kapitalanlegern geben. Das Verfahren in Stuttgart gegen die VW-Mutter Porsche SE und die Volkswagen AG sei "unzulässig", erklärte das dortige Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch. (Az. 20 Kap 2/17, 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17)

Textgröße ändern:

Der Grund: Derzeit findet bereits vor dem OLG Braunschweig ein Verfahren von Kapitalanlegern statt. Dort sollen ebenfalls Vorwürfe geklärt werden, ob Investoren zu spät über die Abgasmanipulationen des Konzerns informiert wurden - und sie dadurch herbe Verluste an den Börsen erlitten.

Grundlage für die Verfahren ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Anlegern die gemeinsame Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Dieses Gesetz bezwecke "eine Bündelung der Verfahren, um sich widersprechende Entscheidungen und doppelten Aufwand etwa für eine Beweisaufnahme zu vermeiden", erklärte das OLG Stuttgart.

In Braunschweig wird bereits seit dem vergangenen Jahr eine Anleger-Musterklage gegen VW und auch die Porsche SE verhandelt, die die Mehrheit der Stammaktien am Volkswagen-Konzern hält. Es gebe eine "beachtliche Schnittmenge von Sach- und Rechtsfragen, die sich in beiden Musterverfahren stellen", befand das OLG Stuttgart und verwies zudem auf eine "Sperrwirkung" von früher eingeleiteten Musterverfahren nach dem KapMuG.

In Stuttgart geht es um Schadenersatzklagen von Aktionären, die der Porsche SE vorwerfen, sie nicht via Pflichtmitteilung an die Kapitalmärkte über die in Dieselautos des VW-Konzerns verwendeten Abschalteinrichtungen informiert zu haben. Ein Musterverfahren in der baden-württembergischen Landeshauptstadt komme erst dann in Betracht, wenn das Musterverfahren in Braunschweig "rechtskräftig" abgeschlossen sei, erklärte das OLG.

Erst dann könnten demnach in einem Stuttgarter Musterverfahren gegebenenfalls weitere Fragen geklärt werden, die speziell die Porsche SE betreffen. Die Entscheidung des Stuttgarter OLG kann per Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Portal Verivox: Heizölpreise in Deutschland steigen nach Israels Angriff auf Iran

Nach dem Angriff Israels auf den Iran sind die Heizölpreise in Deutschland gestiegen. 100 Liter Heizöl kosten im Schnitt derzeit rund 93 Euro, wie aus einer Analyse des Vergleichsportals Verivox hervorgeht, aus der die Funke-Zeitungen am Sonntag zitierten. Im Mai lag der Preis für diese Menge durchschnittlich bei 87 Euro – das war laut Verivox so wenig wie seit zwei Jahren nicht.

Erster Fall von Schweinepest in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen

Bei einem Wildschwein im Kreis Olpe ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden. Ein entsprechender Nachweis sei am Samstag vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt worden, teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium mit. Das Tier war von einem Jäger in einem Waldstück verendet aufgefunden worden. Seitdem hatte der Verdacht auf ASP bestanden.

Britisches Gericht spricht sieben Männer in Missbrauchsprozess schuldig

In einem Prozess um den jahrelangen organisierten Missbrauch von zwei Minderjährigen in den 2000er Jahren hat ein britisches Gericht sieben Männer der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Den Tätern stünden "lange Haftstrafen" bevor, sagte der Richter Jonathan Seely am Freitag in Manchester. Der Fall ist Teil einer Serie von organisierter sexualisierter Gewalt durch Täter südasiatischer Herkunft, die in Großbritannien für Kontroversen sorgte.

Ganztagsbetreuung in Ferien: Länder fordern mehr Flexibilität

Ab 2026 haben Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung - die Bundesländer dringen nun auf mehr Möglichkeiten, damit dieser Anspruch in den Ferien erfüllt werden kann. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet wird. Darin wird gefordert, dass in den Ferien auch Angebote der sogenannten Jugendarbeit den Anspruch erfüllen können - bislang können dies nur schulische Einrichtungen.

Textgröße ändern: