Deutsche Tageszeitung - Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern

Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern


Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern
Vorerst kein zweites Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern / Foto: ©

In der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen wird es vorerst kein weiteres Musterverfahren von Kapitalanlegern geben. Das Verfahren in Stuttgart gegen die VW-Mutter Porsche SE und die Volkswagen AG sei "unzulässig", erklärte das dortige Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch. (Az. 20 Kap 2/17, 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17)

Textgröße ändern:

Der Grund: Derzeit findet bereits vor dem OLG Braunschweig ein Verfahren von Kapitalanlegern statt. Dort sollen ebenfalls Vorwürfe geklärt werden, ob Investoren zu spät über die Abgasmanipulationen des Konzerns informiert wurden - und sie dadurch herbe Verluste an den Börsen erlitten.

Grundlage für die Verfahren ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Anlegern die gemeinsame Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Dieses Gesetz bezwecke "eine Bündelung der Verfahren, um sich widersprechende Entscheidungen und doppelten Aufwand etwa für eine Beweisaufnahme zu vermeiden", erklärte das OLG Stuttgart.

In Braunschweig wird bereits seit dem vergangenen Jahr eine Anleger-Musterklage gegen VW und auch die Porsche SE verhandelt, die die Mehrheit der Stammaktien am Volkswagen-Konzern hält. Es gebe eine "beachtliche Schnittmenge von Sach- und Rechtsfragen, die sich in beiden Musterverfahren stellen", befand das OLG Stuttgart und verwies zudem auf eine "Sperrwirkung" von früher eingeleiteten Musterverfahren nach dem KapMuG.

In Stuttgart geht es um Schadenersatzklagen von Aktionären, die der Porsche SE vorwerfen, sie nicht via Pflichtmitteilung an die Kapitalmärkte über die in Dieselautos des VW-Konzerns verwendeten Abschalteinrichtungen informiert zu haben. Ein Musterverfahren in der baden-württembergischen Landeshauptstadt komme erst dann in Betracht, wenn das Musterverfahren in Braunschweig "rechtskräftig" abgeschlossen sei, erklärte das OLG.

Erst dann könnten demnach in einem Stuttgarter Musterverfahren gegebenenfalls weitere Fragen geklärt werden, die speziell die Porsche SE betreffen. Die Entscheidung des Stuttgarter OLG kann per Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Tiktok schaltet am Montag Shopping-Funktion in seiner App in Deutschland frei

In der Videoplattform Tiktok ist ab der kommenden Woche auch in Deutschland die Einkaufsfunktion Tiktok Shop verfügbar. Wie das Unternehmen am Donnerstag bekanntgab, wird die in anderen Ländern bereits verfügbare Funktion am Montag auch in Deutschland, Frankreich und Italien freigeschaltet. Für Nutzer unter 18 Jahren solle die Einkaufsfunktion aber gesperrt sein, erklärte Tiktok gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

New Yorker Börse im Minus nach Trumps Autozölle-Ankündigung

Die New Yorker Börse ist am Tag nach der jüngsten Zollankündigung von US-Präsident Donald Trump mit sinkenden Kursen in den Handel gestartet. Die großen US-Indizes wie der Dow Jones und der S&P500 lagen in den ersten Minuten nach Handelsbeginn am Donnerstag im roten Bereich. Besonders stark litten die Aktien von Autoherstellern - Trump hatte am Mittwochabend 25 Prozent Aufschlag auf importierte Autos und Autoteile angekündigt.

British Steel bereitet Schließung von Hochöfen in England vor

Der Stahlkonzern British Steel bereitet sich nach eigenen Angaben darauf vor, Hochöfen und andere Teile seiner Stahlproduktion in England zu schließen. Die Standorte seien "finanziell nicht länger tragfähig", erklärte das Unternehmen am Donnerstag und verwies auf "äußerst herausfordernde Marktbedingungen, die Einführung von Zöllen und höhere Umweltkosten". Zur Debatte stehen demnach Hochöfen, Stahlwerke und Walzwerke im nordenglischen Scunthorpe. Bis zu 2700 Arbeitsplätze könnten verloren gehen.

Russland: Seetransport über arktische Route 2024 auf neuem Rekordniveau

Der Seetransport über die arktische Route entlang der nördlichen Küsten Russlands hat nach russischen Angaben im vergangenen Jahr ein neues Rekordniveau erreicht. 38 Millionen Tonnen an Gütern seien dort im vergangenen Jahr verschifft worden, sagte der Chef der russischen Atombehörde Rosatom, Alexej Lichatschew, beim russischen Arktis-Forum am Donnerstag in Murmansk. Rosatom betreibt eine Flotte von acht atombetriebenen Eisbrechern, um den sogenannten Nördlichen Seeweg befahrbar zu machen.

Textgröße ändern: