Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht: Lohnabrechnung darf auch digital sein

Bundesarbeitsgericht: Lohnabrechnung darf auch digital sein


Bundesarbeitsgericht: Lohnabrechnung darf auch digital sein
Bundesarbeitsgericht: Lohnabrechnung darf auch digital sein / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Unternehmen die Digitalisierung ihrer Personalverwaltung erleichtert. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil müssen die Beschäftigten es akzeptieren, wenn sie ihre Lohnabrechnung nicht mehr in Papierform, sondern über ein elektronisches Postfach erhalten. (Az. 9 AZR 48/24)

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Im Streitfall hatten sich ein Lebensmitteldiscounter und sein Konzernbetriebsrat darauf geeinigt, für alle Beschäftigten ein digitales Mitarbeiterpostfach einzurichten, in das alle Personaldokumente geschickt werden sollen. Der Arbeitgeber sollte dabei den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihr Postfach auch ohne eigenen Computer einzusehen und Unterlagen auszudrucken.

Dagegen klagte eine Verkäuferin. Sie bestand darauf, zumindest ihre Lohnabrechnungen weiter in Papierform zu erhalten. Der Übermittlung über ein digitales Postfach habe sie nicht zugestimmt.

Dies sei auch nicht erforderlich, urteilte das BAG. Es verwies zur Begründung darauf, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Abrechnung ihres Entgelts eine sogenannte Holschuld sei. Dies bedeute, dass der Arbeitgeber zwar eine Abrechnung bereitstellen muss, dass er aber nicht für den Zugang bei den Beschäftigten verantwortlich sei.

Daher genüge es, wenn er die Abrechnung "an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt", urteilten die Erfurter Richter. Den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, müsse er dabei aber Rechnung tragen.

Den konkreten Streit verwies das BAG lediglich aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover zurück. Dies soll noch prüfen, ob hier der Konzernbetriebsrat überhaupt zuständig war, eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu treffen.

(M.Dylatov--DTZ)

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