Deutsche Tageszeitung - Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio

Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio


Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio
Urteil: Grundsätzlich keine Steuervergünstigung für Beitrag zum Fitnessstudio / Foto: © AFP

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio können grundsätzlich nicht als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem im Fitnessstudio angebotenen und ärztlich verordneten sogenannten Funktionstraining ist, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil klar. (Az. VI R 1/23)

Textgröße ändern:

Die Klägerin aus Niedersachsen hatte von ihrem Arzt Wassergymnastik verordnet bekommen. Sie entschied sich für das Angebot eines Reha-Vereins, der die Kurse in einem für sie verkehrsgünstig gelegenen Fitnessstudio anbot. Voraussetzung für die Teilnahme waren Mitgliedschaften in dem Reha-Verein und im Fitnessstudio. Letztere berechtigte dann auch zur Teilnahme an weiteren Kursen sowie zur Nutzung des Schwimmbads und einer Sauna.

Die Krankenkasse übernahm lediglich die Kosten für die Wassergymnastik. Die Mitgliedsbeiträge gab die Frau in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an. Das Finanzamt akzeptierte dies für die Mitgliedschaft im Reha-Verein, nicht aber beim Fitnessstudio.

Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht bestätigte dies der BFH. Außergewöhnliche Belastungen seien zwangsläufige Kosten, die anderen Bürgern in sonst vergleichbarer Lage nicht entstehen. Das treffe hier nicht zu. "Denn das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot wird auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten."

Auch habe die Klägerin mit ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit erhalten, weitere Leistungen des Fitnessstudios zu nutzen. Zudem habe sie den Kurs dort frei gewählt. Es habe aber auch andere Kursangebote gegeben, die nicht an die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gebunden waren.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

IWF-Chefin lobt bei Besuch in Argentinien Mileis Reformkurs

IWF-Chefin Kristalina Georgieva hat die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens unter Präsident Javier Milei gelobt. Seit dessen Amtsantritt im Jahr 2023 sei die Lage "nach allen Kennzahlen deutlich solider", sagte die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds am Montag bei einem Besuch in Buenos Aires.

Porsche baut 5000 Stellen ab - Audi senkt Umsatzprognose für 2026

Die Krise bei Volkswagen macht auch vor den Premiumtöchtern nicht Halt: Der Sportwagenhersteller Porsche kündigte am Montag 5000 Stellenstreichungen an, Audi senkte seine Umsatzprognose für das laufende Jahr. Die VW-Töchter leiden wie auch die Kernmarke des Konzerns unter einem wegbrechenden China-Geschäft und hohen Belastungen wegen der Zölle von US-Präsident Donald Trump.

Porsche baut bis 2035 weitere 5000 Stellen ab

Der Sportwagenhersteller Porsche baut bis 2035 weitere 5000 Arbeitsplätze ab. Der Stellenabbau werde "sozialverträglich" und mittels natürlicher Fluktuation, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge umgesetzt, erklärte der Autobauer am Montag. Zugleich sicherte Porsche den Erhalt seiner Standorte zu und schloss betriebsbedingte Kündigungen bis 2035 aus.

China-Geschäft bricht weiter ein - Audi senkt Umsatzprognose

Vor dem Hintergrund weiter einbrechender Verkäufe in China hat der Autobauer Audi seine Umsatzprognose für 2026 gesenkt. Gerechnet wird nun mit 58 bis 63 Milliarden Euro - fünf Milliarden weniger als im Frühling erwartet, wie die Ingolstädter VW-Tochter am Montag mitteilte. Finanzchef Jürgen Rittersberger stellte weitere Sparmaßnahmen in Aussicht.

Textgröße ändern: