Deutsche Tageszeitung - Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor

Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor


Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor
Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskartellamt hat dem US-Technologiekonzern Apple vorgeworfen, eigene Apps gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Apples Datenschutzvorgaben für App-Anbieter könnten einen Verstoß gegen die Missbrauchsvorschriften für besonders einflussreiche Digitalunternehmen darstellen, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Demnach sehe es so aus, als ob Apple für Apps anderer Anbieter strengere Vorschriften vorsehe als für eigene Produkte.

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Apple hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke eingeführt. App-Anbieter müssen demnach eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden dafür einholen. Allerdings gelten diese Anforderungen nicht für Apples eigene Apps.

"Für uns ist ganz zentral, dass die Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert darüber entscheiden können, ob ihre Daten überhaupt für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen oder nicht", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Die Frage ist aber, ob Apple für andere Anbieter diesbezüglich strengere Maßstäbe aufstellen darf als für sich selbst."

Das Bundeskartellamt gab dazu nun eine vorläufige rechtliche Einschätzung ab, die an Apple übermittelt wurde. Nach dieser vorläufigen Sichtweise könnte "eine kartellrechtlich verbotene Ungleichbehandlung und Selbstbevorzugung Apples" vorliegen, erklärte Mundt. Apple kann dazu nun Stellung nehmen.

Das Bundeskartellamt hat Apple wie auch weitere US-Konzerne wie Amazon und Meta unter verschärfte Beobachtung gestellt, weil sie eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" haben. Apple geht gegen diese Einstufung noch gerichtlich vor. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Entscheiung für den 18. März angekündigt. Im vergangenen April hatte der BGH in einem ähnlichen Rechtsstreit mit Amazon zugunsten des Kartellamts entschieden.

(L.Møller--DTZ)

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