Deutsche Tageszeitung - Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor

Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor


Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor
Bundeskartellamt wirft Apple wettbewerbschädigendes Verhalten vor / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskartellamt hat dem US-Technologiekonzern Apple vorgeworfen, eigene Apps gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Apples Datenschutzvorgaben für App-Anbieter könnten einen Verstoß gegen die Missbrauchsvorschriften für besonders einflussreiche Digitalunternehmen darstellen, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Demnach sehe es so aus, als ob Apple für Apps anderer Anbieter strengere Vorschriften vorsehe als für eigene Produkte.

Textgröße ändern:

Apple hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke eingeführt. App-Anbieter müssen demnach eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden dafür einholen. Allerdings gelten diese Anforderungen nicht für Apples eigene Apps.

"Für uns ist ganz zentral, dass die Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert darüber entscheiden können, ob ihre Daten überhaupt für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen oder nicht", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Die Frage ist aber, ob Apple für andere Anbieter diesbezüglich strengere Maßstäbe aufstellen darf als für sich selbst."

Das Bundeskartellamt gab dazu nun eine vorläufige rechtliche Einschätzung ab, die an Apple übermittelt wurde. Nach dieser vorläufigen Sichtweise könnte "eine kartellrechtlich verbotene Ungleichbehandlung und Selbstbevorzugung Apples" vorliegen, erklärte Mundt. Apple kann dazu nun Stellung nehmen.

Das Bundeskartellamt hat Apple wie auch weitere US-Konzerne wie Amazon und Meta unter verschärfte Beobachtung gestellt, weil sie eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" haben. Apple geht gegen diese Einstufung noch gerichtlich vor. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Entscheiung für den 18. März angekündigt. Im vergangenen April hatte der BGH in einem ähnlichen Rechtsstreit mit Amazon zugunsten des Kartellamts entschieden.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Bericht: SPD-Mitgliederbegehren über Bürgergeldreform voraussichtlich folgenlos

Das SPD-Mitgliederbegehren über die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition endet voraussichtlich erst nach dem entscheidenden Votum im Bundestag - und wäre damit folgenlos. Wie ein Parteisprecher gegenüber "Bild am Sonntag" (Bams) sagte, startete das Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5. oder 6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.

Baustellen-Pause: Deutsche Bahn über Weihnachten pünktlicher als sonst

Über die Weihnachtstage waren die Züge der Deutschen Bahn deutlich pünktlicher als sonst. Die Pünktlichkeitsquote im Fernverkehr lag am 24., 25. und 26. Dezember bei über 75 Prozent, wie ein Konzernsprecher am Samstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Dies waren rund 20 Prozentpunkte mehr als im November-Schnitt. Die Bahn verwies auf einen hohen Personal- und Zugeinsatz, aber auch auf die Reduzierung von Baustellen über die Feiertage.

Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland

Vor dem Verkaufsstart für Silvester-Feuerwerk hat der Zoll vor den Gefahren durch nicht zugelassene Pyrotechnik aus dem Ausland gewarnt. Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten würden, entsprächen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und könnten beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben, teilte das Hauptzollamt Karlsruhe am Samstag mit. Es verwies auch auf mögliche strafrechtlichen Konsequenzen bei der Einfuhr solcher Feuerwerkskörper aus dem Ausland.

Bundesnetzagentur erwartet 2026 "stabile oder sinkende" Strompreise

Die Bundesnetzagentur erwartet im kommenden Jahr "stabile oder sinkende" Strompreise: "Mit den erneuerbaren Energien wächst das Stromangebot, das senkt die Erzeugungspreise", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der "Rheinischen Post" vom Samstag. Zwar stiegen wegen des Netzausbaus die Netzentgelte. Der Staat werde diese aber mit 6,5 Milliarden Euro subventionieren, womit es unter dem Strich nicht zu einer Verteuerung kommen werde.

Textgröße ändern: