Deutsche Tageszeitung - EuGH: Google muss womöglich Android Auto mit italienischer App kompatibel machen

EuGH: Google muss womöglich Android Auto mit italienischer App kompatibel machen


EuGH: Google muss womöglich Android Auto mit italienischer App kompatibel machen
EuGH: Google muss womöglich Android Auto mit italienischer App kompatibel machen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss die Google-Mutter Alphabet womöglich ihr System Android Auto für eine weitere App öffnen. Den Zugang nicht zu ermöglichen, könnte ein Wettbewerbsverstoß sein, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg entschied. Unter bestimmten Umständen dürfe Google sich aber weigern. (Az. C-233/23)

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Mithilfe von Android Auto können Nutzer über den Bordbildschirm in ihrem Wagen auf verschiedene Apps ihres Handys zugreifen. Google stellt Vorlagen - sogenannte Templates - bereit, damit andere Firmen ihre Apps mit Android Auto kompatibel machen können.

Der italienische Energiekonzern Enel brachte 2018 die App JuicePass auf den Markt. Sie kann Ladestationen für Elektrofahrzeuge lokalisieren und buchen. Enel bat Google, JuicePass mit Android Auto kompatibel zu machen. Google lehnte das ab, da es kein passendes Template gebe. Ein neues Template müsste erst entwickelt werden. Außerdem führte Google Sicherheitsbedenken an.

Die italienische Wettbewerbsbehörde sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und verhängte eine Geldbuße von mehr als 100 Millionen Euro. Indem es die Veröffentlichung von JuicePass auf der Plattform Android Auto behindert und verzögert habe, habe Google seine beherrschende Stellung missbraucht. Gegen diese Entscheidung zog Google vor den italienischen Staatsrat, der wiederum dem EuGH Fragen vorlegte.

Dieser antwortete nun, dass ein Unternehmen in beherrschender Stellung einen Wettbewerbsverstoß begehen könnte, wenn es die Kompatibilität seines Systems mit der fremden App unmöglich mache. Das könne dann der Fall sein, wenn die Plattform Android Auto dazu entwickelt worden sei, auch durch andere Unternehmen genutzt zu werden, und wenn sie die jeweilige App attraktiver für Verbraucher mache.

Bestimmte Gründe könnten eine Weigerung Googles aber rechtfertigen, so der EuGH: wenn es technisch nicht möglich wäre, das System mit der App kompatibel zu machen oder wenn die Sicherheit oder Funktionalität der Plattform gefährdet wären.

In Italien muss nun geprüft werden, ob der Wettbewerb behindert wurde. Wenn das so wäre, müsste Google dem EuGH zufolge eine Vorlage für JuicePass entwickeln, gegebenenfalls gegen eine angemessene finanzielle Gegenleistung.

(Y.Leyard--DTZ)

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