Deutsche Tageszeitung - Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH

Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH


Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH
Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird vorerst nicht im Streit zwischen Autokäufern und Verkäufern über den Widerruf von Verträgen entscheiden, die im Internet abgeschlossen wurden. In einem Verfahren, das der BGH beispielhaft unter vielen auswählte, wurde die Revision nach Angaben vom Mittwoch nicht zugelassen. Es geht um die Frage, was in der Widerrufsbelehrung stehen musste. (Az. VIII ZR 143/24)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall kaufte der Kläger per Internet einen Neuwagen. In der Widerrufsbelehrung stand die Telefonnummer des Händlers nicht, sie war aber auf der Internetseite angegeben. Zehn Monate nachdem er das Auto bekommen hatte, widerrief der Kläger per E-Mail den Kaufvertrag.

Er zog vor Gericht, um sich den Kaufpreis zurückerstatten zu lassen. Vor dem Berliner Kammergericht hatte er damit keinen Erfolg. Dieses ließ eine Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dagegen legte der Kläger beim BGH eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein, die aber nun ebenfalls ohne Erfolg blieb.

Anschrift und E-Mailadresse des Unternehmers in der Widerrufsbelehrung reichten aus, erklärte der BGH. Die Telefonnummer habe nicht zusätzlich angegeben werden müssen, zumal sie auf der Website stand. Die Widerrufsbelehrung sei also wirksam.

Demnach galt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die der Käufer deutlich überschritt. Er hätte in diesem Zeitraum ohne Probleme mit dem Verkäufer in Kontakt treten können, führte der BGH aus. Es gebe keinen Grund, die Revision gegen das Berliner Urteil zuzulassen.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Japan für eine engere handelspolitische Zusammenarbeit als Gegenpol zu China und den USA geworben. Er schlage vor, "gemeinsam eine globale politische Allianz für regelgebundenen Handel zu begründen", sagte Merz in einer Rede am Mittwoch beim deutsch-japanischen Wirtschaftsgipfel in Tokio. Handelsabkommen seien gut und wichtig, doch der freie Handel brauche auch politische Unterstützung.

Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert

Die im Jahr 2017 beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Kinder bis zum 18. Geburtstag hat die finanzielle Situation alleinerziehender Familien einer Studie zufolge deutlich verbessert. Anders als befürchtet leisteten Väter häufiger Unterhaltszahlungen als vor der Reform, ergab eine am Mittwoch vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden veröffentlichte Untersuchung. Profiteure der Reform seien insbesondere bildungsferne Familien.

Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung

Der deutsche Chemiekonzern BASF hat erneut seine Gewinnerwartung für 2026 hochgesetzt. Das Unternehmen geht nun von einem Überschuss von 7,4 bis 7,8 Milliarden Euro am Jahresende aus, wie es am Mittwoch mitteilte. Zuvor waren 6,9 bis 7,7 Milliarden Euro prognostiziert. Die Ludwigshafener hatten im März infolge der US-israelischen Angriffe auf den Iran die Preise für viele Produkte erhöht.

Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert

Die Gewinnmarge der Autosparte von Mercedes hat sich im dritten Quartal fast halbiert. Die bereinigte Umsatzrendite sackte von 4,8 Prozent im Vorjahreszeitraum auf 2,5 Prozent ab, wie der Stuttgarter Autobauer am Mittwoch mitteilte. Als Gründe nannte er das wegbrechende China-Geschäft sowie Ausgaben für neue Produkte.

Textgröße ändern: