Deutsche Tageszeitung - Spritpreise: Kartellamt nimmt Preisinfodienste für Kraftstoffe unter die Lupe

Spritpreise: Kartellamt nimmt Preisinfodienste für Kraftstoffe unter die Lupe


Spritpreise: Kartellamt nimmt Preisinfodienste für Kraftstoffe unter die Lupe
Spritpreise: Kartellamt nimmt Preisinfodienste für Kraftstoffe unter die Lupe / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundeskartellamt nimmt die beiden wichtigsten Unternehmen, die in Deutschland Preisinformationen über den Kraftstoffmarkt liefern, näher unter die Lupe. Kartellamtschef Andreas Mundt bekräftigte am Donnerstag, dass seine Behörde Anhaltspunkte für strukturelle Störungen des Wettbewerbs im Kraftstoffgroßhandel festgestellt habe. "Dem wollen wir jetzt weiter nachgehen."

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Die Bonner Behörde hatte im Februar ihre Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel veröffentlicht. Diese ergab Hinweise auf systemische Probleme mit Auswirkungen auf die Spritpreise in Deutschland. "Wenn der Wettbewerb in einer Branche schon aufgrund struktureller Gegebenheiten gestört ist, stößt das klassische Kartellrecht, das an einen Gesetzesverstoß einzelner Unternehmen anknüpft, an seine Grenzen", erklärte Mundt.

Das Kartellamt stört sich vor allem am System der Preisnotierungen in der Mineralölbranche, das in Deutschland großen Einfluss auf die Preisentwicklung hat: Dienstleistungsanbieter erstellen auf Basis von aktuellen Meldungen und Informationen von Marktteilnehmern Preisempfehlungen; die Preise in langfristigen Lieferverträgen für Mineralölprodukte auf den Großmärkten werden dann darauf basierend festgelegt.

Die Kartellwächter bemängeln, dass diese Preisnotierungen in Deutschland maßgeblich von zwei Anbietern herausgegeben werden. Es bestehe die Gefahr, dass Unternehmen diesen beiden Anbietern nicht alle Preise melden und so die Preissetzung beeinflussen. Die beiden Unternehmen, Argus Media und S&P Global, sollen deshalb nun näher unter die Lupe genommen werden. Bestätigen sich die Befürchtungen des Kartellamts, kann es "Abhilfemaßnahmen" verhängen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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