Deutsche Tageszeitung - Auf fünf Cent: Nationales Bargeldforum für gesetzliche Rundungsregel bei Barzahlung

Auf fünf Cent: Nationales Bargeldforum für gesetzliche Rundungsregel bei Barzahlung


Auf fünf Cent: Nationales Bargeldforum für gesetzliche Rundungsregel bei Barzahlung
Auf fünf Cent: Nationales Bargeldforum für gesetzliche Rundungsregel bei Barzahlung / Foto: © AFP

Ein- und Zwei-Cent-Münzen stehen erneut auf dem Prüfstand: Das auf Initiative der Bundesbank gegründete Nationale Bargeldforum hat sich für eine gesetzliche Rundungsregel auf fünf Cent bei Barzahlungen ausgesprochen. Kaufsummen, die auf ein oder zwei Cent enden, würden der Regel nach abgerundet und Beträge, die auf drei oder vier Cent enden, aufgerundet, erklärte die Bundesbank am Dienstag in Frankfurt am Main.

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Statt 4,99 Euro würden nach Vorstellung des Gremiums in Zukunft glatte fünf Euro fällig, statt 1,02 Euro hingegen nur ein Euro. "In einigen europäischen Ländern wie in Finnland oder den Niederlanden ist dies gängige Praxis", erklärte die Notenbank. Eine einheitliche europäische Lösung stehe indes aus. "Das Bundesfinanzministerium wird gebeten, sich für eine gesetzliche Rundungsregelung in Deutschland einzusetzen und diese voranzutreiben", erklärte das Forum.

Kleine Münzen sind in der Europäischen Union nicht sehr beliebt: Laut der jährlichen Eurobarometer-Umfrage der Europäischen Kommission ist die Mehrheit der Befragten für die Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen.

Zudem sind die wirtschaftlichen und ökologischen Kosten laut Bundesbank hoch. "Wenn wir auf den Umlauf von Ein- und Zwei-Cent-Münzen verzichteten, würde Bargeld für die Nutzerinnern und Nutzer attraktiver. Außerdem wäre der Bargeldkreislauf nachhaltiger und effizienter", erklärte Bundesbank-Chef Burkhard Balz, der auch Vorsitzender des Bargeldforums ist.

Das Nationale Bargeldforum wurde 2024 gegründet. Es hat zum Ziel, "Bargeld als allgemein verbreitetes Zahlungsmittel zu sichern und verfügbar zu halten". Mitglieder des Forums sind Verbände der Kreditwirtschaft, des Einzelhandels, des Verbraucherschutzes, der Geld- und Wertdienstleistungsbranche und der Automatenbetreiber.

(M.Travkina--DTZ)

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