Deutsche Tageszeitung - CDU-Politiker fordern Cyber-Gegenschläge bei Hackerattacken aus dem Ausland

CDU-Politiker fordern Cyber-Gegenschläge bei Hackerattacken aus dem Ausland


CDU-Politiker fordern Cyber-Gegenschläge bei Hackerattacken aus dem Ausland
CDU-Politiker fordern Cyber-Gegenschläge bei Hackerattacken aus dem Ausland / Foto: © AFP/Archiv

Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter (CDU) hat im Fall von Cyberangriffen aus dem Ausland digitale Gegenschläge von deutschen Sicherheitsbehörden gefordert. Wenn solche Angriffe eindeutig zugeordnet werden könnten, brauche Deutschland solche Fähigkeiten schon "allein aus Gründen der Abschreckung und Optionenvielfalt", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums im Bundestag dem "Handelsblatt" vom Dienstag. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese schloss sogenannte Hackbacks nicht aus, nannte sie aber "das äußerste Mittel".

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Die Zuordnung ist bei Cyber-Gegenschlägen zentral. Dabei wird während eines laufenden Angriffs etwa auf Stromnetze oder andere Teile wichtiger Infrastruktur der Angreifer zunächst identifiziert. Cyberkräfte blocken dann die Attacke ab oder zerstören die Server, über die der Angriff läuft, zum Beispiel durch Schadsoftware.

Auch der CDU-Sicherheitsexperte Marc Henrichmann plädierte im "Handelsblatt" für dieses Vorgehen bei "eindeutig identifizierbaren Angreifern". Hackbacks würden demnach "nicht nur die Abschreckung im digitalen Raum erhöhen, sondern auch unseren Sicherheitsbehörden wichtige Handlungsspielräume eröffnen".

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sieht staatliche digitale Angriffe auf ausländische Server seinerseits als ultima ratio. "Wir müssen uns gegen Cyberangriffe auch aus dem Ausland besser wappnen und unsere Netze und Systeme besser schützen", sagte er dem "Handelsblatt". Der Einsatz von Hackbacks als Cyber-Gegenangriffe oder gar Vergeltungsschläge sei dabei aber nur "das äußerste Mittel".

Wiese begründete dies mit "tatsächlichen wie rechtlichen Schwierigkeiten", die nicht einfach auszuräumen seien. "Neben dem Problem der eindeutigen Identifizierung des Angreifers, also des Verantwortlichen, stellt sich auch die Frage nach den Zuständigkeiten", sagte er der Zeitung. Solche Fragen müssten einer eingehenden rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

(L.Møller--DTZ)

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