Deutsche Tageszeitung - Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden

Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden


Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden
Gericht: Gäubahn in Stuttgart darf wegen Bauarbeiten bereits am Stadtrand enden / Foto: © AFP/Archiv

Die Gäubahn darf für Bauarbeiten ab Frühjahr 2026 für mehrere Jahre bereits am Stadtrand enden und nicht wie bisher zum Stuttgarter Hauptbahnhof durchfahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies zwei Klagen bereits im vergangenen Monat ab und veröffentlichte eines der Urteile am Montag. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg.

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Die Klage des Landesnaturschutzverbands wies das Gericht wegen mangelnder Klagebefugnis ab, wie aus dem Urteil hervorgeht. Im Fall der DUH liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor. Nach Angaben des Gerichts wurde hier die Klage zwar grundsätzlich zugelassen, aber inhaltlich ebenfalls abgewiesen.

Die DUH wollte das Eisenbahn-Bundesamt dazu bringen, die Pläne für die Sperrung der sogenannten Gäubahn zu stoppen, weil die Streckensperrung länger dauert als geplant. Die Gäubahn fährt von Zürich und Stuttgart über Konstanz, Singen, Rottweil und Böblingen. Ab April des kommenden Jahres soll sie jedoch wegen Bauarbeiten zum Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 bereits in Stuttgart-Vaihingen enden. Reisende müssen dort in den Regionalverkehr umsteigen.

Nach Ansicht der DUH verstößt die Kappung der Strecke gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21. Sie führe zu einer "faktisch dauerhaften" Unterbrechung der Gäubahn. Die Sperrung war demnach zunächst nur für wenige Monate geplant, dürfte jetzt aber deutlich länger dauern. Der DUH spricht von zehn bis 15 Jahren.

Das Gericht jedoch sah "keine Hinweise darauf, dass nur von einer wenige Monate andauernden Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof ausgegangen" werden könne. Die Pläne für den Bau enthielten keine Vorgaben für den zeitlichen Rahmen.

Das Urteil gegen die DUH ist noch nichts rechtskräftig. Eine Berufung wurde zwar nicht zugelassen, allerdings kann die DUh innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung zum Verwaltungsgerichtshof stellen. Die DUH hat diesen Schritt bereits angekündigt.

(V.Korablyov--DTZ)

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