Deutsche Tageszeitung - Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe


Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe
Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung zur Haftung für den Atomausstieg ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht nahm nach Angaben vom Dienstag die Beschwerde eines sogenannten Zweckverbands, zu dem sich neun Landkreise in Baden-Württemberg zusammenschlossen, nicht zur Entscheidung an. Der Verband befürchtete, im Extremfall für die Kosten des Rückbaus bestimmter Atomkraftwerke aufkommen zu müssen. (Az. 2 BvR 490/18)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Zu einem Zweckverband können sich Gemeinden oder Gemeindeverbände zusammenschließen, um bestimmte öffentliche Aufgaben zusammen zu erfüllen. Hier sollte die Stromversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner sichergestellt werden. Der Verband hält über ein Tochterunternehmen knapp 47 Prozent der Aktien des Energiekonzerns EnBW, zu dem fünf Kernkraftwerke gehören.

Das Nachhaftungsgesetz von 2017 bestimmt, dass Mutterkonzerne zeitlich begrenzt für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls aufkommen müssen, wenn der Betreiber es nicht kann. Der Zweckverband befürchtete, dass er bei einer weiten Auslegung der Regelung als ein solches herrschendes Unternehmen gelten könne. Er sah sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt, das im Grundgesetz geregelt ist.

Landkreise bräuchten eine finanzielle Mindestausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, argumentierte er. Im Fall der Nachhaftung wäre nicht mehr genug Geld vorhanden. Die wirtschaftliche Existenz eines Landkreises, der sich zusätzlich einzeln an das Gericht wandte, sei in einem solchen Fall in Gefahr.

Ein Zweckverband ist aber weder eine Gemeinde noch ein Gemeindeverband, wie das Gericht erklärte. Darum sei er hier nicht beschwerdefähig. Der Verband sei auch nicht selbst operativ in der Stromversorgung tätig, sondern nur mittelbar an einem privatrechtlichen Energieversorgungsunternehmen beteiligt.

Es sei nicht ersichtlich, dass die Stromversorgung der Einwohner gefährdet wäre, wenn der Zweckverband sein Engegament aufgeben müsse. Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Renten seit 2014 um mehr als ein Drittel gestiegen

Die gesetzliche Rente für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich um rund 37 Prozent gestiegen. Das geht aus neuen Zahlen der Rentenversicherung hervor, die der "Rheinischen Post" vom Samstag vorlagen. Demnach lag die durchschnittliche Rentenzahlung für diejenigen, die nach 35 Versicherungsjahren neu in die Altersrenten gingen, vor zehn Jahren noch bei 1210 Euro pro Monat. Im vergangenen Jahr betrug sie bereits 1660 Euro.

Meloni stellt Plan zur Stärkung der afrikanischen Wirtschaft vor

Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni hat am Freitag die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie Vertreter der Afrikanischen Union (AU) in Rom zu einem Gipfel empfangen, der darauf abzielt, die afrikanischen Volkswirtschaften zu stärken und die illegale Migration in die EU aus dem Kontinent einzudämmen. Ziel sei es, afrikanischen Ländern dabei zu helfen, "die Ursachen zu bekämpfen, die zu viele junge Menschen dazu treiben, kriminellen Organisationen Geld für eine gefährliche Überfahrt" über das Mittelmeer nach Europa zu zahlen, erklärte Meloni bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Thyssenkrupp-Chef bleibt länger - Aufsichtsrat für Abspaltung von Marinegeschäft

Der Aufsichtsrat des Essener Industriekonzerns Thyssenkrupp hat sich für die Abspaltung des Marinegeschäfts ausgesprochen und den Vertrag von Konzernchef Miguel López verlängert. Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) solle noch in diesem Jahr als eigene Holding an die Frankfurter Börse gehen, erklärte der Konzern am Freitag. Die Vertragsverlängerung von López traf bei Arbeitnehmervertretern derweil auf Ablehnung.

"Unter keinen Umständen zulassen": Putin warnt vor Rezession in Russland

Russlands Präsident Wladimir Putin hat vor einer Rezession der russischen Wirtschaft gewarnt. "Einige Fachleute und Experten weisen auf die Risiken einer Stagnation oder sogar einer Rezession hin", sagte Putin am Freitag beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. "Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen."

Textgröße ändern:

Anzeige Bild