Deutsche Tageszeitung - Im ersten Quartal Rüstungsexporte von 1,5 Milliarden Euro genehmigt

Im ersten Quartal Rüstungsexporte von 1,5 Milliarden Euro genehmigt


Im ersten Quartal Rüstungsexporte von 1,5 Milliarden Euro genehmigt
Im ersten Quartal Rüstungsexporte von 1,5 Milliarden Euro genehmigt / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die Bundesregierung hat im ersten Quartal 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro erteilt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Hauptempfängerland war erneut die Ukraine mit Genehmigungen im Umfang von 573 Millionen Euro.

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Im Jahresvergleich gab es damit einen deutlichen Rückgang. Von den neuen Genehmigungen insgesamt entfielen den Angaben zufolge rund 846 Millionen Euro auf Kriegswaffen und rund 621 Millionen Euro auf sonstige Rüstungsgüter.

Etwa 80 Prozent der Ausfuhrgenehmigungen mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro betrafen entweder die Ukraine oder Ausfuhren in Nato- oder EU-Staaten beziehungsweise der Nato gleichgestellte Länder sowie Südkorea und Singapur.

Auf sonstige Drittländer entfielen den Angaben zufolge Exportgenehmigungen im Volumen von 291 Millionen Euro und damit rund 20 Prozent des Gesamtwerts. Neben der Ukraine, die auch als Drittland gezählt wird, betraf dies Katar mit einem Volumen von 167 Millionen Euro und Israel mit 28 Millionen Euro.

EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder allein betrafen Genehmigungen im Volumen von rund 588 Millionen Euro. Davon ging es bei 367 Millionen Euro um Kriegswaffen, bei 221 Millionen Euro um sonstige Rüstungsgüter. Als Nato-Staaten gleichgestellt gelten Japan, Schweiz, Australien und Neuseeland.

Im ersten Quartal 2024 hatte das Volumen der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter mit insgesamt 5,2 Milliarden Euro deutlich höher gelegen. Allein Exporte von 3,8 Milliarden Euro betrafen damals die Ukraine. Es folgten Singapur (584 Millionen Euro), Indien (143 Millionen Euro), Saudi-Arabien (126 Millionen Euro) und Katar (97 Millionen Euro).

Das Wirtschaftsministerium hob hervor, die Bundesregierung folge bei der Kontrolle von Rüstungsexporten "ihrer restriktiven Grundlinie". Bei Exportentscheidungen "finden Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besondere Berücksichtigung", hieß es. Zudem berücksichtigt würden "die Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation". Hierfür gebe es jeweils eine "sorgfältige Einzelfallprüfung" der Anträge.

(W.Budayev--DTZ)

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