Deutsche Tageszeitung - Urteil: Schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig

Urteil: Schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig


Urteil: Schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig
Urteil: Schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig / Foto: © AFP/Archiv

Ein schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig - auch wenn ihm ein Hörgerät helfen könnte. Denn Besatzungsmitglieder im Deckdienst eines Schiffs düfen keine Hörhilfen tragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag erklärte. Es verpflichtete die Berufsunfähigkeitsversicherung des Kapitäns dazu, ihm eine Rente zu zahlen.

Textgröße ändern:

Der Mann war 2019 vom seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt worden. Bis dahin hatte er als Kapitän auf einem Containerschiff gearbeitet. Da er auf beiden Ohren schwerhörig geworden war, hätte er ein Hörgerät tragen müssen. Das sei aber für Besatzungsmitglieder des Dienstzweigs Decksdienst unzulässig, begründete der seeärztliche Dienst seine Einschätzung mit der Maritime-Medizin-Verordnung.

Der Kapitän beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lehnte den Antrag aber ab, da er seine Schwerhörigkeit mit einem Hörgerät kompensieren könne. Eine Klage scheiterte vor dem Frankfurter Landgericht.

Der Mann legte Berufung ein und das Oberlandesgericht gab ihm nun recht. Er sei gemäß der Versicherungsbedingungen aufgrund "Kräfteverfalls dauerhaft und vollständig berufsunfähig". Seine Schwerhörigkeit sei der Grund für seine Berufsunfähigkeit, er könne nicht weiter als Kapitän im Decksdienst arbeiten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung kann noch Beschwerde erheben, um die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu erreichen.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Social Media: Experten übergeben Abschlussbericht zu Medienschutz an Prien

Die Vorsitzenden der Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt übergeben am Freitag ihren Abschlussbericht an Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU, 09.30 Uhr). Im Anschluss an die Übergabe findet nach einer Stellungnahme der Ministerin eine gemeinsame Diskussion mit den Vorsitzenden Nadine Schön und Olaf Köller statt. Ende Juni hatte die Kommission bereits 56 Empfehlungen für eine Gesamtstrategie vorgestellt.

Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart

Beim ersten Staatsbesuch eines Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland sind Geschäfte in Milliardenhöhe vereinbart worden. Die Emirate wollen 40 Milliarden Euro in Deutschland investieren, wie aus einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der beiden Länder hervorgeht. Der Staatschef der VAE, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, hält sich noch bis Freitag in Deutschland auf. Neben Wirtschaftsfragen ging es bei dem Besuch auch um Außen- und Sicherheitspolitik.

Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an

Die Fluggesellschaft Emirates aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bekommt zusätzliche Landerechte in Deutschland. Künftig bietet Emirates tägliche Langstreckenflüge zwischen dem Berliner Flughafen BER und Dubai an, wie der Berliner Senat am Donnerstag mitteilte. Die Vereinbarung sei Teil eines neuen Luftverkehrsabkommens. Der Staatschef der Emirate, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, hält sich derzeit zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf.

Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum zweiten Mal seit Beginn des Iran-Kriegs und dem daraus resultierenden Energiepreisschock die Zinsen erhöht. Der auch für Sparerinnen und Sparer wichtige Einlagenzinssatz steigt auf 2,5 Prozent, wie die EZB am Donnerstag mitteilte. Dies soll dabei helfen, die zuletzt deutlich gestiegene Inflation im Euroraum einzudämmen, könnte sich aber auch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Textgröße ändern: