Deutsche Tageszeitung - Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch

Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch


Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch
Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzbeauftragte sieht Drei-Monats-Frist skeptisch / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider sieht die von der künftigen schwarz-roten Koalition geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung skeptisch. Zwar sei die geplante dreimonatige Speicherfrist kürzer als die bisherigen Vorschläge, sagte Specht-Riemenschneider der "Frankfurter Rundschau" (Samstagsausgabe). "Aber ich sehe dennoch Widersprüche zur nationalen und europäischen Rechtsprechung."

Textgröße ändern:

Selbst das Bundeskriminalamt gehe nach einer Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornographie "davon aus, dass die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteigt", sagte die Datenschutzbeauftragte. "Ein Gericht könnte sich an solchen Studien orientieren und zu dem Ergebnis kommen, dass ein absolut notwendiger Zeitraum jedenfalls nicht darüber hinausgehen kann."

Die Vorratsdatenspeicherung soll Strafermittlern bei der Verfolgung Krimineller helfen. Dabei werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Verkehrsdaten für bestimmte Zeiträume aufzubewahren für den Fall, dass Ermittlungsbehörden sie brauchen. Dies gab es in Deutschland bereits, wurde aber 2017 ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige Regelung für für europarechtswidrig erklärte.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine "dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern" vereinbart. Sie soll verhältnismäßig sein und europa- und verfassungsrechtskonform ausgestaltet werden.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, hält die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für dringend nötig. "Wir warten sehnsüchtig darauf, dass das geltendes Recht wird", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Die IP-Adresse ist häufig der einzige Weg festzustellen, von welchem Gerät eine Straftat begangen wurde."

Datenschutzbedenken sieht der BKA-Präsident seinerseits nicht. "Der Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist extrem gering. Wir haben die Daten nicht, wir fragen nur ab, wenn es eine Straftat gab und wir wissen wollen, von welchem Gerät diese Straftat begangen worden ist."

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Dax übertrifft erstmals 24.000 Punkte

Der Dax hat am Dienstagmorgen eine weitere Rekordmarke überwunden. Der deutsche Leitindex kletterte kurzzeitig um 0,29 Prozent auf 24.006,16 Punkte und lag damit erstmals über der Marke von 24.000 Punkten. Danach stabilisierte er sich bei Minus 0,06 Prozent. Auch andere europäische Börsen bewegten sich im frühen Handel kaum.

Studie: Junge Menschen blicken zu zwei Dritteln zufrieden in Zukunft

Trotz Wirtschaftskrise, Inflation und wachsender politischer Unsicherheit blicken knapp zwei Drittel der jungen Menschen in Deutschland einer Umfrage zufolge zufrieden auf ihre Zukunft. Das ist das Ergebnis der Studie "Jugend in Deutschland 2025", die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Die Studie wird seit 2020 regelmäßig wiederholt und von dem selbstständigen Jugendforscher Simon Schnetzer herausgegeben.

Urteil: Cookie-Banner auf Internetseiten müssen Verbrauchern echte Wahl lassen

Betreiber von Internetseiten müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Cookie-Hinweisen eine echte Wahl lassen. Einwilligungsbanner dürften nicht gezielt zur Abgabe der Einwilligung hinlenken und von der Ablehnung der Cookies abhalten, erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom Montag. Nutzende seien im vorliegenden Fall zur Einwilligung "gedrängt" worden. (Az.: 10 A 5385/22)

Statistik: Weitere Zunahme bei rechtsextrem motivierte Straftaten

Im vergangenen Jahr hat es erneut einen Anstieg von rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten gegeben. Das ist das Ergebnis einer am Dienstag veröffentlichten Statistik des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Demnach gab es 2024 insgesamt 3453 "rechte Angriffe" - knapp 900 mehr als 2023, als bereits ein Höchstwert in der seit 2014 erhobenen Zahlenreihe gemessen worden war.

Textgröße ändern: