Deutsche Tageszeitung - Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor

Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor


Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor
Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor / Foto: © AFP/Archiv

Verbraucherschützer in Deutschland und anderen Ländern fordern von Brüssel eine Untersuchung auf EU-Ebene zu Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck bei sieben Billig-Fluglinien. "Heute gehen wir gegen sieben Fluglinien vor, die Verbraucher ausnutzen und den Gerichtshof der Europäischen Union ignorieren, der geurteilt hat, dass das Erheben von Gebühren für Handgepäck in angemessener Größe illegal ist", erklärte Agustín Reyna vom Verbraucherschutz-Dachverband Beuc am Mittwoch.

Textgröße ändern:

Beuc habe eine Beschwerde bei der EU-Kommission und dem europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk CPC eingereicht, teilte der Dachverband weiter mit. Daran beteiligt sind demnach 16 Beuc-Mitgliedsverbände aus zwölf Ländern, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Beschwerde richtet sich gegen die Fluglinien EasyJet, Norwegian, Ryanair, Transavia, Volotea, Vueling und Wizzair.

Der Gerichtshof der EU habe 2014 entschieden, dass "die Beförderung von Handgepäck nicht von einem Preisaufschlag abhängig gemacht werden kann, sofern es hinsichtlich seines Gewichts und seiner Abmessungen angemessenen Anforderungen entspricht und die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt", erklärte Beuc weiter. Die derzeitige Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte sei überdies die perfekte Gelegenheit für die EU, zu klären, welche Leistungen im Preis für ein einfaches Ticket enthalten sein sollten.

Eine Anpassung der Regeln für Handgepäck würde für mehr Transparenz sorgen, den Passagieren einen besseren Preisvergleich ermöglichen und für Rechtssicherheit sorgen. Das habe auch positive Auswirkungen auf Flughäfen, fuhr Beuc fort.

Die irische Airline Ryanair erklärte, sie begrüße die Initiative - diese werde zeigen, dass die Gebührenpolitik des Unternehmens sich an die europäischen Regeln halte. Diese garantierten den Fluglinien die Freiheit, ihre Preise selbst zu setzen, darunter auch die von optionalen Dienstleistungen.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum

Bund und Länder bündeln ihre Kräfte für die bessere Abwehr von Drohnen: Mit Ministerkollegen aus den Ländern eröffnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Das Zentrum soll nach Angaben seines Ministeriums rund um die Uhr in Betrieb sein; es sei darauf ausgelegt, "kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren".

Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer

Die für Samstag angestrebte Unterzeichnung des Handelsabkommens der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten wackelt. Sowohl Italien als auch Frankreich pochen auf eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Frankreich werde sich "entscheiden dagegen stellen", sollte die EU den Abschluss forcieren wollen, hieß es in Paris.

Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz

Die Bundesregierung hat das von Umweltschützern scharf kritisierte sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz vereinfache und beschleunige "ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umwelt" die Verfahren, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach dem Beschluss in Berlin. Dagegen nannte der ökologische Verkehrsclub VCD das Gesetz "verfassungswidrig", da es dem Neubau von Straßen Vorrang vor dem Klimaschutz gebe.

Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts

Fast fünf Jahre nach der Insolvenz der Greensill Bank in Bremen hat die Staatsanwaltschaft der Hansestadt drei frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder angeklagt. Den Männern werde insbesondere Bankrott in besonders schwerem Fall beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dazu komme ferner der Vorwurf der unrichtigen Darstellung oder der Beihilfe dazu im Rahmen der unternehmenseigenen Buchführung.

Textgröße ändern: