Deutsche Tageszeitung - Mietpreisbremse: Wohnungswirtschaft wirft Hubig "Vertrauensbruch vor"

Mietpreisbremse: Wohnungswirtschaft wirft Hubig "Vertrauensbruch vor"


Mietpreisbremse: Wohnungswirtschaft wirft Hubig "Vertrauensbruch vor"
Mietpreisbremse: Wohnungswirtschaft wirft Hubig "Vertrauensbruch vor" / Foto: © AFP

Nach Äußerungen über eine mögliche Ausweitung der Mietpreisbremse hat die deutsche Wohnungswirtschaft der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen "Vertrauensbruch" vorgeworfen. Der Vorstoß Hubigs, die Mietpreisbremse auf zwischen 2014 und 2019 gebaute Gebäude auszuweiten, sei "ein eklatanter Wortbruch - und das ausgerechnet zu Beginn einer neuen Regierungskoalition", erklärte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, am Freitag.

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Hubig hatte in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) gesagt, dass die Mietpreisbremse nicht nur rasch verlängert, sondern auch "mehr Wohnungen den Regelungen der Mietpreisbremse unterliegen" sollen. "Auch Gebäude, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, möchte ich einbeziehen", sagte Hubertz. "Das ist eine kleine, notwendige Anpassung. Andernfalls haben wir immer weniger Wohnungen, für die die Mietpreisbremse gilt."

Der GdW verwies auf den Koalitionsvertrag, der "eine solche Ausweitung der Mietpreisbremse ausdrücklich nicht" vorsehe. "Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich 2020 auslaufen - nun steht nicht nur eine Verlängerung bis 2029 im Raum, sondern auch noch eine rückwirkende Ausweitung ihres Anwendungsbereichs", gab Gedaschko an. "Das ist eine glatte Kehrtwende, die Vertrauen zerstört."

Die Branche stehe angesichts explodierender Baupreise und strenger Regulierungen ohnehin unter Druck. "Wenn die Einnahmeseite weiter eingeschränkt wird, wankt jede wirtschaftliche Kalkulation", warnte Gedaschko. Die Bundesregierung müsse sich entscheiden, gab er an: "Will sie Wohnungsbau ermöglichen - oder weiter blockieren?"

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die zum Jahresende auslaufende Mietpreisbremse zunächst um vier Jahre zu verlängern. Bis Ende 2026 soll eine Expertengruppe eine Reform ausarbeiten.

Die Mietpreisbremse gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Die Kosten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen. Nach bisheriger Regelung gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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