Deutsche Tageszeitung - Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen

Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen


Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen
Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen / Foto: © AFP/Archiv

Die private Streamingplattform Joyn darf die Inhalte von ZDF und Arte nicht auf ihrem Portal nutzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten nicht jede Verbreitung durch Dritte hinnehmen, entschied das Landgericht München I am Mittwoch. Die zu ProSiebenSat.1 gehörende Plattform hatte die Inhalte seit Ende Januar auszugsweise angeboten, nahm sie im Verlauf des Rechtsstreits aber schon wieder herunter.

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Dabei soll es nach den Urteilen aus München bleiben. Das Vorgehen von Joyn verstoße gegen den Medienstaatsvertrag, erklärte das Gericht. Dieser schütze die Freiheit von Rundfunkanbietern, über ihr Angebot zu verfügen. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten nicht zugestimmt, dass Joyn ihre Inhalte nutzen dürfe und müssten das auch nicht tun. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(W.Budayev--DTZ)

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