Deutsche Tageszeitung - BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden

BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden


BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden
BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden / Foto: © AFP/Archiv

Unzulässige Kontoführungsgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden. Danach sind die Ansprüche verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts hatte damit keinen Erfolg. (Az. XI ZR 45/24)

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Der vzbv hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich 1200 Kundinnen und Kunden anschlossen. Die Sparkasse hatte Ende 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Wenn die Kunden nicht widersprachen, galten die Änderungen als genehmigt.

Durch die Änderungen erhöhten sich die Gebühren teils um wenige Euro, ein kostenloses Konto für Studierende wurde nicht mehr angeboten. Im April 2021 entschied der BGH allerdings, dass Banken so nicht vorgehen dürfen und bei Gebührenänderungen die ausdrückliche Zustimmung einholen müssen. Dabei ging es um einen anderen Fall, das Urteil galt aber grundsätzlich.

Die Sparkasse änderte ihr Vorgehen daraufhin. Der vzbv klagte, um die Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Gebühren zu erreichen. Das Berliner Kammergericht gab den Verbraucherschützern im März 2024 teilweise recht und entschied, dass Kunden unzulässige Gebühren zurückverlangen dürfen. Vor 2018 entstandene Ansprüche sah es allerdings als verjährt an.

Dagegen wandte sich der vzbv an den BGH. Er fand, dass die Verjährungsfrist erst mit dem BGH-Urteil von 2021 beginnen dürfe. Erst danach hätten Verbraucherinnen und Verbraucher Bescheid gewusst. Dann hätten unzulässige Gebühren bis Ende 2024 zurückgefordert werden können.

Der BGH folgte dieser Argumentation aber nun nicht. Er erklärte, dass die Rechtslage auch vor dem Urteil von 2021 nicht unsicher gewesen sei, Verbraucher hätten damals schon klagen können. Sie hatten demnach ab dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden, drei Jahre Zeit für eine Klage.

Ohnehin haben nur wenige Kundinnen und Kunden Kontogebühren zurückgefordert, wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte. Verivox ließ im Mai 1012 Erwachsene vom Meinungsforschungsinstitut Innofact befragen. Demnach forderten nur elf Prozent Gebühren von ihrer Bank zurück.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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