Deutsche Tageszeitung - DB will für mehr Pünktlichkeit auch schon geplante Baustellen verschieben

DB will für mehr Pünktlichkeit auch schon geplante Baustellen verschieben


DB will für mehr Pünktlichkeit auch schon geplante Baustellen verschieben
DB will für mehr Pünktlichkeit auch schon geplante Baustellen verschieben / Foto: © AFP/Archiv

Angesichts schlechter Pünktlichkeitswerte ändert die Deutsche Bahn (DB) ihre Strategie und ist bereit, auch schon geplante Baustellen zur Sanierung des Streckennetzes zu verschieben. Die für Digitalisierung und Technik zuständige Vorständin Daniela Gerd tom Markotten sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag, das Verschieben von Baustellen in die nächsten Jahre "darf jedenfalls kein Tabu mehr sein". Bislang hatte die Bahn der Sanierung den Vorzug eingeräumt.

Textgröße ändern:

"Wir fahren eine Pünktlichkeit, die von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert wird", sagte Gerd tom Markotten der Zeitung. Im Mai erreichte die Bahn nur eine Pünktlichkeit von 62 Prozent im Fernverkehr; sie lag damit deutlich unter dem selbst gesetzten Ziel von mindestens 65 Prozent in diesem Jahr.

Die Managerin stellte klar, dass die Bahn an dem Konzept der Generalsanierung von rund 40 Hochleistungskorridoren in den nächsten Jahren festhalten wird. "Aber es ist natürlich ein Kraftakt, weil wir damit konfrontiert sind, dass die Infrastruktur mehr Störungen produziert, als wir bisher angenommen haben. Das heißt, wir müssen jetzt gegensteuern und Sanierung und Pünktlichkeit gut ausbalancieren."

Der Bundesrechnungshof forderte in einem der "FAZ" vorliegenden Bericht, Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) müsse das Sanierungsprogramm der Bahn - S3 - kritisch prüfen müsse. "Aus unserer Sicht ist das Konzept der DB AG derzeit nicht tragfähig", weil wichtige haushaltsrechtliche Grundlagen fehlten, zitierte die Zeitung aus einem Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Unter anderem weise die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Generalsanierung der Riedbahn "erhebliche methodische Defizite" auf.

Die Strecke zwischen Frankfurt und Mannheim war im vergangenen Jahr generalsaniert worden. Die Kosten waren höher als geplant.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Trump unterzeichnet Dekret zur erneuten Fristverlängerung für Verkauf von Tiktok

US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag das Dekret zur Verlängerung der von den US-Behörden gesetzten Frist für den Verkauf der Videoplattform Tiktok durch den chinesischen Mutterkonzern Bytedance unterschrieben. "Ich habe soeben die Anordnung unterzeichnet, mit der die Frist um 90 Tage (bis zum 17. September 2025) verlängert wird", schrieb Trump am Donnerstag auf seiner Plattform Truth Social. Damit verschob Trump den Stichtag bereits zum dritten Mal.

Wirtschaftsminister Reschetnikow sieht Russland "am Rande der Rezession"

Der russische Wirtschaftsminister Maxim Reschetnikow hat nach zwei starken Wachstumsjahren auf eine deutliche Konjunkturschwäche hingewiesen: Russland stehe "am Rande der Rezession", sagte er am Donnerstag auf dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Eine steigende Zahl von Unternehmen sei in finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund von Krediten, die zu sehr hohen Zinssätzen aufgenommen worden seien. Er kritisierte damit indirekt die Politik der Zentralbank.

EU-Länder einigen sich auf Unterstützung für Weinbauern

Die EU-Länder haben sich auf ein Unterstützungspaket für Winzerinnen und Winzer geeinigt. Die 27 Staaten stimmten am Donnerstag in Brüssel dafür, mehr Rodungen auf Weinbergen zuzulassen, um Überproduktion in dem Sektor zu begrenzen. Die EU will zudem den Vertrieb von Weinen mit einem reduzierten Alkoholanteil fördern.

Neuer Pass mit früherem Geburtsjahr: Frau scheitert in Rechtsstreit um Renteneintritt

Eine Frau ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ihren Renteneintritt durch Vorlage eines neuen Passes mit abweichendem Geburtsjahr um 14 Jahre nach vorn zu verlagern. Zwar seien nachträgliche Änderungen durch Vorlage neuer Urkunden unter "engen Voraussetzungen" ausnahmsweise möglich, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag. In diesem Fall sei der neue Pass aber nicht plausibler als der alte. (Az. L 33 R 333/21)

Textgröße ändern: