Deutsche Tageszeitung - Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert

Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert


Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert / Foto: © AFP/Archiv

Das auf die Einschränkung von Werbung im öffentlichen Raum zielende Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" ist an fehlenden Unterstützerunterschriften gescheitert. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von rund 65.600 Unterschriften sei nicht erreicht worden, teilte die Innenbehörde in der Hansestadt am Dienstag mit. Es lägen maximal rund 50.900 Unterschriften vor. Es sei formell festgestellt worden, dass das Volksbegehren nicht zustande gekommen sei.

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Das Scheitern kann demnach innerhalb eines Monats von den Initiatoren vor dem Hamburger Verfassungsgericht angefochten werden. Die Initiatoren von "Hamburg Werbefrei" wollten mit dem Volksbegehren erreichen, dass die Bürgerschaft über einen von ihnen erarbeiteten Gesetzentwurf zur Reduzierung von Werbeflächen im öffentlichen Raum abstimmt. Bei einer Ablehnung hätten sie versuchen können, einen Volksentscheid über die Sache herbeizuführen.

Der Gesetzentwurf der Initiative zielt auf Einschränkung und Regulierung kommerzieller Werbung im Straßenraum - insbesondere ein Verbot von großen Installationen sowie digitalen Werbebildschirmen. Erlaubt bleiben soll unter anderem Eigenwerbung an Geschäften und Unternehmen. Auch Werbung an Haltestellen und temporäre Werbung bei Veranstaltung soll möglich bleiben.

Die Initiatoren hatten das voraussichtliche Scheitern des Volksbegehrens aufgrund fehlender Unterschriften bereits nach Ablauf der Sammelfrist im Mai bekanntgegeben. Sie kündigten damals zugleich juristische Schritte nach formeller Feststellung des amtlichen Ergebnisses durch die Innenbehörde an.

Dem Volksbegehren vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem Senat und den Initiatoren vor dem Landesverfassungsgericht. Der Senat hatte dieses angerufen, weil er Regelungen des Gesetzentwurfs der Initiative unter anderem als unverhältnismäßig und damit grundrechtswidrig wertete. Das Verfassungsgerichts sah den Gesetzentwurf in den allermeisten Punkten allerdings als rechtmäßig an.

(A.Nikiforov--DTZ)

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