Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus

Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus


Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus
Bundesarbeitsgericht: Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus / Foto: © AFP/Archiv

Wird ein befristet eingestellter Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, ändert dies an der Befristung nichts. Allerdings darf die Betriebsratstätigkeit nicht zu einer Benachteiligung bei möglichen Vertragsverlängerungen führen, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 7 AZR 50/24)

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Der Kläger war bei einem Logistikunternehmen in Niedersachsen zunächst als Leiharbeitnehmer und danach mit befristetem Vertrag beschäftigt. Während der befristeten Tätigkeit wurde er über die Verdi-Liste in den Betriebsrat gewählt. Als sein Vertrag und 18 weitere Arbeitsverträge ausliefen, erhielten 16 Betroffene einen unbefristeten Vertrag, der Kläger aber nicht. Er meint, er sei wegen seiner gewerkschaftlichen Betriebsratstätigkeit benachteiligt worden.

Das BAG bekräftigte nun zunächst Urteile aus den Jahren 2012 und 2014, wonach sich der gesetzliche Schutz für die Betriebsratstätigkeit nicht auf eine Befristung auswirkt. Daher ende ein befristeter Vertrag auch bei einer Wahl in den Betriebsrat zum vereinbarten Zeitpunkt.

Allerdings dürfe die Betriebsratstätigkeit nicht zu einer Benachteiligung führen, betonten die Erfurter Richter. Hier habe das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover aber nachvollziehbar und "in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise" festgestellt, dass dem Kläger der Folgevertrag nicht wegen seiner Betriebsratstätigkeit verweigert wurde.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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