Deutsche Tageszeitung - Europäischer Gerichtshof: Kein Bio-Logo für medizinischen Salbeitee

Europäischer Gerichtshof: Kein Bio-Logo für medizinischen Salbeitee


Europäischer Gerichtshof: Kein Bio-Logo für medizinischen Salbeitee
Europäischer Gerichtshof: Kein Bio-Logo für medizinischen Salbeitee / Foto: © AFP/Archiv

Salbeitee, der als traditionelles pflanzliches Arzneimittel verkauft wird, darf kein europäisches Bio-Siegel tragen. Er fällt ausschließlich unter die EU-Regelung zu Arzneimitteln und nicht unter jene über ökologische Produktion, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er hielt aber eine Ausnahme für möglich. (Az. C-618/23)

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Wenn die zuständige Behörde im Genehmigungsverfahren feststelle, dass Inhaltsstoffe aus biologischem Anbau sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften auswirken, könne sie das Logo auf der Packung erlauben.

Der EuGH beantwortete mit seinem Urteil Fragen des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Es ist mit einem Rechtsstreit zwischen den Unternehmen Twardy und Salus befasst. Salus verkaufte Salbeitee, auf dessen Packung das EU-Bio-Siegel zu sehen war. Twardy beantragte, das dem Konkurrenten zu verbieten.

Der EuGH erklärte nun, dass die Verpackung von Arzneimitteln zwar freiwillige Informationen enthalten dürfe, die für die Patienten wichtig und keine Werbung seien. Informationen über den biologischen Anbau von Wirkstoffen erfüllten diese Voraussetzungen aber nicht. Diese Arzneimittel könnten ohne Rezept gekauft werden und solche Informationen könnten Verbraucher zum Kauf veranlassen, auch wenn sie nicht unbedingt in medizinischer Hinsicht wichtig seien.

Im konkreten Fall muss nun das Düsseldorfer Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(L.Møller--DTZ)

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