Deutsche Tageszeitung - Länder bekommen mehr Zeit für Geldernutzung für Ganztagsausbau an Grundschulen

Länder bekommen mehr Zeit für Geldernutzung für Ganztagsausbau an Grundschulen


Länder bekommen mehr Zeit für Geldernutzung für Ganztagsausbau an Grundschulen
Länder bekommen mehr Zeit für Geldernutzung für Ganztagsausbau an Grundschulen / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesländer bekommen mehr Zeit, um Gelder des Bundes für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an ihren Grundschulen abzurufen. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der eine Verlängerung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau um zwei Jahre vorsieht. Hintergrund ist das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz, mit dem ab 2026 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Grundschule eingeführt werden soll.

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Bund und Länder hatten sich 2021 darauf geeinigt, ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule einzuführen. Zunächst soll das für die erste Klassenstufe gelten und dann schrittweise für jede weitere. Ab 2029 soll der Anspruch für alle Kinder bis zur vierten Klasse gelten.

Dazu konnten die Länder Gelder für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote abrufen, insgesamt unterstützt der Bund die Länder mit 3,5 Milliarden Euro. Diese Mittel wurden allerdings vielfach nicht rechtzeitig in der vorgesehenen Frist abgerufen.

Die Fraktionen verweisen als Gründe dafür in ihrem Entwurf auf Investitionshemmnisse vor allem bei größeren Bauvorhaben. So seien einige dafür nötige Landesprogramme erst 2024 in Kraft getreten, sodass "Unsicherheiten bestehen", ob entsprechende Baumaßnahmen wie ursprünglich geplant bis Ende 2027 abgeschlossen werden könnten. Das liege an umfangreichen Planungen, Fachkräfteengpässen und Lieferproblemen.

Daher wird der Förderzeitraum nun um zwei Jahre verlängert: Die geplanten Maßnahmen müssen nun bis Ende 2029 abgeschlossen werden, deren Abrechnung kann bis Ende Juni 2030 erfolgen.

(W.Uljanov--DTZ)

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