Deutsche Tageszeitung - Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen

Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen


Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen
Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen / Foto: © AFP/Archiv

Der Mindestlohn soll im Jahr 2026 auf 13,90 Euro und im Jahr 2027 auf 14,60 Euro steigen. Die Mindestlohnkommission empfahl am Freitag in Berlin, die bisherige Lohnuntergrenze von bisher 12,82 Euro jeweils zum 1. Januar entsprechend anzuheben. Die Entscheidung sei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Gremium "einstimmig" getroffen worden, sagte die Vorsitzende Christiane Schönefeld.

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Schönefeld sprach von "sehr schwierigen Gesprächen". "Die Kommission stand in diesem Jahr angesichts der stagnierenden Konjunktur und der unsicheren Prognosen über die weitere Entwicklung vor einer besonderen Herausforderung, und das spiegelt sich eben auch in der getroffenen Entscheidung wieder", fuhr sie fort.

Die Vorsitzende der Kommission warnte vor politischem Eingreifen: "Versuche der politischen Beeinflussung" seien mit der gewollten Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission "nicht vereinbar", sagte sie.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass "ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar" sei - die konkrete Höhe sollte aber weiterhin die unabhängige Mindestlohnkommission festsetzen. Aus der SPD waren aber in den vergangenen Wochen Rufe gekommen, die 15 Euro notfalls auch über einen politischen Beschluss durchzusetzen.

Die Mindestlohnkommissison besteht aus drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreterinnen und Vertreter, drei von den Gewerkschaften, eine Vorsitzende und zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft. Stimmberechtigt sind zunächst nur die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.

Gesetzlich geregelt ist, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich macht. Die Regierung kann dabei nicht eigenständig eine andere Höhe festsetzen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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