Deutsche Tageszeitung - Zahl der Firmenpleiten im April deutlich gestiegen

Zahl der Firmenpleiten im April deutlich gestiegen


Zahl der Firmenpleiten im April deutlich gestiegen
Zahl der Firmenpleiten im April deutlich gestiegen / Foto: © AFP

Die Zahl der Firmenpleiten ist im April erneut deutlich gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat beantragten 11,5 Prozent mehr Unternehmen Insolvenz, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Das sind demnach insgesamt 2125 Firmen. Die Forderungen der Gläubiger wurden mit 2,5 Milliarden Euro beziffert. "Der höchste April-Wert seit elf Jahren signalisiert klar, dass Deutschland nach wie vor große Standortprobleme hat", erklärte Volker Treier, Chefanalyst der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

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Im April des vergangenen Jahres hatten die Forderungen bei weniger Insolvenzen mit 11,4 Milliarden deutlich höher gelegen. Das sei darauf zurückzuführen, dass vor einem Jahr mehr "wirtschaftlich bedeutende Unternehmen" Insolvenz beantragt hätten als im April 2025, erklärte das Statistikamt.

Auf 10.000 Unternehmen kamen im April 2025 dem Statistikamt zufolge 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Fälle entfielen auf den Bereich Verkehr und Lagerei mit 11,3 Fällen pro 10.000 Unternehmen. Darauf folgten das Bau- und das Gastgewerbe.

"Die Welle der Unternehmensinsolvenzen schwillt weiter an", erklärte DIHK-Chef Treier. Er verwies auf "hohe Kosten für Arbeit und Energie, ein in vielen Bereichen lähmendes Bürokratiedickicht und erhebliche Unsicherheiten im internationalen Geschäft". Zudem gebe es "Unternehmen, die nach Jahren kraftloser Konjunktur und andauernder Krisen ohnehin geschwächt sind".

Dem Statistikamt zufolge gab es im April 2025 auch 6238 Verbraucherinsolvenzen. Das bedeutet einen Anstieg von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Das Statistikamt veröffentlichte auch vorläufige Angaben für Juni dieses Jahres. Demnach stiegen die Firmenpleiten gegenüber Juni 2024 voraussichtlich weniger stark um 2,4 Prozent.

Bei den Angaben für Juni handelt es sich laut Statistischem Bundesamt um einen Frühindikator, da die Anträge auf Regelinsolvenz erst nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt also in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

(V.Korablyov--DTZ)

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