Deutsche Tageszeitung - Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern

Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern


Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern
Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern / Foto: © AFP/Archiv

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)

Textgröße ändern:

Damit gab das BAG der Klage einer Frau statt, die seit 1982 bei einem Unternehmen der Zigarettenindustrie in Hamburg beschäftigt war – teilweise in Teilzeit. Um Personal abzubauen, schloss das Unternehmen 2022 mit dem Gesamtbetriebsrat einen Sozialplan.

Danach konnten Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Vorruhestandsentgelt erhalten, längstens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Die Höhe betrug 70 Prozent des normalen Vollzeit-Einkommens, gewichtet mit dem auf die gesamte Betriebszugehörigkeit bezogenen "individuellen Beschäftigungsgrad".

Das BAG erklärte, es sei zwar zulässig, in der Vereinbarung eine Teilzeitbeschäftigung während einer 15-jährigen Betriebszugehörigkeit mindernd anzurechnen. Teilzeitarbeit, die länger zurückliegt, dürfe aber nicht mehr mindernd berücksichtigt werden. Insoweit führe hier die Betriebsvereinbarung zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit.

Im Streitfall lag ein Teil der Teilzeitphase der Klägerin länger als 15 Jahre zurück. Weil sich dies nach dem Erfurter Urteil nicht mehr mindernd auswirkt, bekommt sie nun ein Vorruhestandsentgelt von 65,6 statt 58,84 Prozent des Vollzeitlohns.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Herbststürme: Stromausfälle und Flugausfälle in einigen Ländern Europas

Zwei Stürme kurz hintereinander haben in Deutschland und anderen Teilen Europas zu Stromausfällen in mehr als 150.000 Haushalten und zur Streichung hunderter Flüge geführt. Von den Stromausfällen am Sonntag waren nicht nur gut 140.000 Haushalte in Großbritannien und Frankreich, sondern auch etwa 10.000 weitere rund um Freiburg im Breisgau betroffen. Hunderte Flüge, unter anderem am Airport Amsterdam Schiphol, einem der meistgenutzten Flughäfen Europas, fielen aus.

Israels Zentralbank kritisiert Netanjahus Aussagen zu "alternativer Wirtschaft"

In einem seltenen Schritt hat die israelische Zentralbank Aussagen von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kritisiert, wonach das Land mithilfe von Kryptowährungen eine "alternative Wirtschaft" zur Umgehung von Sanktionen aufbauen sollte. "Kryptowährungen können nicht dafür genutzt werden, Sanktionen gegen Israel zu umgehen", erklärte die Zentralbank am späten Samstagabend. Stattdessen sollte die Wirtschaft ihre Beziehungen zu ihren Handelspartnern bewahren und sich darauf konzentrieren, Sanktionen zu verhindern.

Sturm "Boelo": Zehntausende in Großbritannien ohne Strom - Flugausfälle in Amsterdam

Der Sturm "Boelo" hat in Großbritannien zu Stromausfällen und am Airport Amsterdam Schiphol, einem der meistgenutzten Flughäfen Europas, zur Streichung Dutzender Flüge geführt. Mehr als 82.000 Haushalte im Norden Großbritanniens waren am Sonntag wegen des Unwetters von der Stromversorgung abgeschnitten, wie der Branchenverband Energy Networks Association mitteilte. Seit den Schäden durch den vorangegangenen Sturm "Austen" sei die Stromversorgung in knapp 350.000 Haushalten wiederhergestellt worden.

Audi plant neues SUV-Werk mit 4500 Jobs in Georgia

Audi will rund vier Milliarden Dollar in sein erstes eigenes US-Werk investieren. Donald Trump präsentierte das Vorhaben im Wahlkampf, während IG Metall verbindliche Perspektiven für deutsche Standorte fordert.

Textgröße ändern: