Deutsche Tageszeitung - Greenpeace: Für Gasförderung vor Borkum notwendiges Abkommen laut Gutachten rechtswidrig

Greenpeace: Für Gasförderung vor Borkum notwendiges Abkommen laut Gutachten rechtswidrig


Greenpeace: Für Gasförderung vor Borkum notwendiges Abkommen laut Gutachten rechtswidrig
Greenpeace: Für Gasförderung vor Borkum notwendiges Abkommen laut Gutachten rechtswidrig / Foto: © dpa/AFP

Das für ein Gasförderprojekt vor Borkum notwendige Abkommen zwischen Niederlanden und Deutschland verstößt laut einem Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace gegen das Grundgesetz und Völkerrecht. Der Vertrag verstoße gegen das Pariser Klimaschutzabkommen sowie das im Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Klimaschutzgebot, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten der Rechtsanwältin Roda Verheyen.

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One-Dyas will im deutsch-niederländischen Grenzgebiet Erdgas fördern und tut dies laut dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Testbetrieb auch bereits. Die Gasförderplattform befindet sich auf niederländischem Hoheitsgebiet. Die Bohrungen sollen teilweise unter dem Meeresboden in deutsches Hoheitsgebiet hineinreichen, weshalb es die Zustimmung aus Deutschland brauchte.

Am Montag gab das Landesamt bekannt, dem Sofortvollzug zugestimmt zu haben - damit darf One-Dyas loslegen. Die Bundesregierung hatte schon Anfang Juli den Weg freigemacht, in dem sie die Unterzeichnung des sogenannten "Unitarisierungsabkommen" mit den Niederlanden beschloss - um dieses Abkommen geht es in dem Gutachten.

"Das Gasabkommen mit den Niederlanden ist ein Vertrag über Klima- und Naturzerstörung", erklärte dazu Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. Die Juristin Verheyen führt in dem Gutachten aus, dass die Vereinbarung weitere Erdgasprojekte in unbegrenzter Zahl im deutsch-niederändischen Grenzgebiet ermögliche. Die Erschließung neuer fossiler Öl- und Gasvorkommen sei "aber nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Temperaturzielen des Pariser Übereinkommens unvereinbar", führt die Anwältin aus.

Das Klimaschutzgebot im Grundgesetz verbiete zudem "sämtliche Handlungen, die mit den Temperaturzielen des Pariser Übereinkommens per se unvereinbar sind". Es ergebe sich "nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt", erklärte die Juristin weiter. Die Bundesregierung habe zudem die "erforderliche Anhörung des Landes Niedersachsen verfassungswidrig unterlassen".

Verheyen zufolge müssen Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung des Vertrages zustimmen. "Damit können der Bundestag und der Bundesrat die Förderung von Erdgas in der Nordsee und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet 'Borkum Riff' und das Weltnaturerbe Wattenmeer noch verhindern", schreibt Verheyen. "Sie sind hierzu auch verpflichtet, da das Abkommen sowohl gegen zwingendes Völkerrecht als auch gegen Verfassungsrecht verstößt."

Die Gasförderplattform soll mit Strom aus dem Offshore-Windpark "Riffgat" vor Borkum versorgt werden. Dafür soll ein Seekabel unter anderem durch besonders geschützte Biotope am dortigen Meeresgrund verlegt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte dafür grünes Licht gegeben.

Umweltschützer kritisieren das Gasförderprojekt scharf, auch der niedersächsische Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne) stellte sich gegen das Vorhaben. Seit Donnerstag wird der Protest auch auf die Insel Borkum getragen: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Klimabewegung Fridays for Future haben ein Klimacamp organisiert, das bis Sonntag andauern soll. Für Freitag ist ein Klimastreik am Inselbahnhof geplant, die Veranstalter rechnen mit etwa 150 Teilnehmenden.

(V.Korablyov--DTZ)

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