Deutsche Tageszeitung - Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen

Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen


Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen
Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen / Foto: © AFP

Darf ein Vorteilsprogramm als "kostenlos" bezeichnet werden, wenn Verbraucher dem Unternehmen dafür Daten überlassen, die dieses dann wirtschaftlich nutzt? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in dieser Frage eine Klage von Verbraucherschützern gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung zur App "Lidl Plus" keinen "Gesamtpreis" angebe, erklärte das OLG am Dienstag. (Az. 6 UKl 2/25)

Textgröße ändern:

Hintergrund des Verfahrens, das bereits am 22. Juli vor dem Verbraucherrechtssenat des OLG mündlich verhandelt wurde, ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherschützer hatten dabei angeführt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zwar kein Geld zahlen müssten, wenn sie die App "Lidl Plus" nutzen. Dafür zahlten sie für das Angebot aber mit der Preisgabe personenbezogener Daten.

Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, die Nutzung der App, mit der Verbraucher unter anderem Rabatte und personalisierte Produktinformationen bekommen können, sei kostenlos, argumentierte der vzbv. Außerdem sei Lidl gesetzlich verpflichtet, einen "Gesamtpreis" anzugeben,

Dem folgte das OLG nicht: Die Verpflichtung zur Angabe eines Gesamtpreises setze voraus, dass überhaupt ein Preis zu entrichten sei. Einen solchen hätten die Verbraucher bei der Nutzung der "Lidl Plus"-App aber gerade nicht zu bezahlen.

Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als "kostenlos" bezeichne. Dies bringe lediglich und in zulässiger Weise zum Ausdruck woran Lidl und die Verbraucher gleichermaßen ein Interesse hätten - nämlich "dass die Verbraucher für die Nutzung der App und die erhofften Vorteile kein Geld bezahlen müssen". Dass Lidl bei der Anmeldung und Nutzung der App Daten der Verbraucher erhebe und diese in wirtschaftlicher Weise nutze, stehe "ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort 'kostenlos' in den Nutzungsbedingungen".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Stuttgarter OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Vzbv-Chefin Ramona Pop erklärte am Dienstag, dass die Verbraucherzentrale "aller Voraussicht nach in Revision gehen" und "die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen" werde. "Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos", hob Pop hervor. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlten Rabatte "mit der Preisgabe persönlicher Daten".

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Trump ordnet Zölle von 50 Prozent auf eine Reihe von Waren aus Kanada an

US-Präsident Donald Trump hat Zölle von 50 Prozent auf eine Reihe von Waren aus dem Nachbarland Kanada verfügt. Trump habe eine entsprechende Anordnung unterzeichnet, teilte das Weiße Haus am Montag mit. Grund für die Maßnahme sei eine "diskriminierende Behandlung" von Alkohol-, Automobil- und Molkereiprodukten aus den USA durch die kanadische Regierung. Kanada wies diese Vorwürfe umgehend zurück.

Umfrage: Bundesbürger gespalten bei Verbot der Leihmutterschaft

Die Bundesbürger sind gespalten bei der Frage, ob Leihmutterschaften in Deutschland verboten bleiben oder erlaubt werden sollen. In einer Umfrage für die "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) erklärten 41 Prozent, dass sie es für falsch halten, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot richtig, 20 Prozent legten sich nicht fest.

Trump ordnet Zölle von 50 Prozent auf viele Produkte aus Kanada an

US-Präsident Donald Trump hat Zölle von 50 Prozent auf viele Produkte aus dem Nachbarland Kanada verfügt. Trump habe eine entsprechende Anordnung unterzeichnet, teilte das Weiße Haus am Montag mit. Grund für die Maßnahme sei eine "diskriminierende Behandlung" von Alkohol-, Automobil- und Molkereiprodukten aus den USA durch die kanadische Regierung.

Neuer britischer Premier Burnham tritt Amt an und benennt Minister

Der neue britische Premierminister Andy Burnham hat am Montag offiziell sein Amt angetreten und wichtige Personalien bekannt gegeben. Nach Angaben der Downing Street wurde der frühere Verteidigungsminister John Healey zum Finanzminister ernannt, Außenminister wird der bisherige Energieminister Ed Miliband. In seiner Antrittsrede kündigte der Labour-Politiker Burnham einen "Zehn-Jahres-Plan" mit ehrgeizigen Zielen an. Kurz nach der Amtsübernahme telefonierte er mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CSU), US-Präsident Donald Trump und dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj.

Textgröße ändern: