Deutsche Tageszeitung - Ruhestand: Jede fünfte Person bekommt höchstens 1400 Euro netto im Monat

Ruhestand: Jede fünfte Person bekommt höchstens 1400 Euro netto im Monat


Ruhestand: Jede fünfte Person bekommt höchstens 1400 Euro netto im Monat
Ruhestand: Jede fünfte Person bekommt höchstens 1400 Euro netto im Monat / Foto: © AFP/Archiv

Im Ruhestand hat jeder oder jede Fünfte in Deutschland höchstens 1400 Euro netto im Monat zur Verfügung. Ein weiteres Fünftel der Ruheständlerinnen und Ruheständler verfüge über monatlich 1400 Euro bis 1790 Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Ein weiteres Fünftel verfügt demnach über monatlich 1400 Euro bis 1790 Euro. Die 20 Prozent der Ruheständler mit dem höchsten Einkommen haben monatlich mehr als rund 2870 Euro netto zur Verfügung.

Textgröße ändern:

Berücksichtigt wurden Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre und Pensionärinnen im Alter von mindestens 65 Jahren - das waren zuletzt 16,3 Millionen Menschen. Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen von Ruheständlern lag im vergangenen Jahr bei monatlich 1990 Euro. Das bedeutet, die eine Hälfte von ihnen hatte weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag im vergangenen Jahr bei rund 2300 Euro im Monat.

In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Ruheständler ab 65 Jahren ebenso wie deren Einkommen. Dieses betrug im Jahr 2021 im Mittel rund 1820 Euro monatlich und stieg bis 2024 um neun Prozent.

Das Einkommen von Rentnerhaushalten besteht überwiegend aus Alterseinkünften. Bei Haushalten, in denen ausschließlich Ruheständler lebten, machten Renten und Pensionen im Jahr 2024 durchschnittlich 92 Prozent des Einkommens aus. Fünf Prozent waren Einnahmen aus Vermögen, zwei Prozent stammten aus Erwerbstätigkeit und ein Prozent aus Transferzahlungen wie etwa Grundsicherung im Alter.

Frauen hatten mit durchschnittlich 1720 Euro brutto um etwa ein Viertel geringere Alterseinkünfte als Männer mit rund 2320 Euro. Ein Grund ist demnach die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen. Dieser sogenannte Gender Pension Gap verkleinerte sich zuletzt etwas. Lag er 2021 noch bei knapp 30 Prozent, waren es 2024 rund 26 Prozent. Zu den Alterseinkünften zählen Altersrenten und -pensionen, Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge.

Eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Knapp 739.000 Menschen erhielten zum Jahresende 2024 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten. Die Zahl der Betroffenen stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 7,1 Prozent und gegenüber 2020 um 31 Prozent. Ein Grund dafür ist laut Statistikbehörde die Zahl leistungsberechtigter Ukrainerinnen und Ukrainer.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: