Deutsche Tageszeitung - Finanztip: Bis zu 400 Euro Ersparnis durch speziellen Stromtarif für Wärmepumpen

Finanztip: Bis zu 400 Euro Ersparnis durch speziellen Stromtarif für Wärmepumpen


Finanztip: Bis zu 400 Euro Ersparnis durch speziellen Stromtarif für Wärmepumpen
Finanztip: Bis zu 400 Euro Ersparnis durch speziellen Stromtarif für Wärmepumpen / Foto: © AFP

Ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpen kann Haushalten nach einer Untersuchung des Geldratgebers Finanztipp eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr einbringen - zumindest bei einem hohen Stromverbrauch der Pumpe. Wie die am Mittwoch veröffentlichte Studie zeigt, hängt die Ersparnis vom Stromverbrach und vom Wohnort ab. Demnach lohnt sich ein spezieller Wärmepumpenstromtarif, wenn die Wärmepumpe im Jahr mindestens 3000 Kilowattstunden verbraucht.

Textgröße ändern:

Haushalte mit einer Wärmepumpe können diese mit einem speziellen Stromtarif betreiben. Eine Kilowattstunde Wärmestrom ist dann bis zu zehn Cent günstiger als gewöhnlicher Haushaltsstrom. Wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Tarifs ist ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe, zudem muss die Pumpe für den Netzbetreiber steuerbar sein.

Durch den zweiten Stromzähler und den Betrieb über einen separaten Stromtarif entstehen allerdings auch zusätzliche Kosten. Für eine Ersparnis sollte die Wärmepumpe deshalb mindestens 3000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, am besten mehr.

Bei einem niedrigen Heizbedarf und geringem Stromverbrauch der Pumpe könnten Verbraucher mit Wärmepumpenstrom draufzahlen, warnt Finanztip. Dann fressen die Kosten für den zweiten Stromzähler die Ersparnis durch den Wärmepumpenstrom möglicherweise auf.

Im Schnitt sparen die von Finanztip analysierten Musterhaushalte durch die Nutzung eines eigenen Wärmepumpenstroms jährlich immerhin 83 Euro. Die höchste Ersparnis liegt bei 406 Euro. Das Sparpotenzial hängt neben dem Verbrauch auch vom Wohnort ab - Finanztip empfiehlt für einen Tarifvergleich über entsprechende Portale.

Bei einem niedrigen Verbrauch der Wärmepumpe unter 3000 Kilowattstunden im Jahr gibt es eine Alternative: Den Pauschalbetrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die genaue Höhe ist abhängig von den regionalen Netzentgelten und liegt zwischen 120 und 200 Euro im Jahr - im Durchschnitt beträgt sie 165 Euro im Jahr. Für den pauschalen Rabatt benötigen Verbraucher keinen zweiten Zähler, die Wärmepumpe muss nur steuerbar sein.

Für die Analyse hat Finanztipp im Herbst 2025 fünf Vergleichsportale für Wärmepumpenstrom getestet, über die sich Stromtarife für Wärmepumpen vergleichen lassen. Für die Untersuchung wurden 15 Musterhaushalte in verschiedenen Regionen Deutschlands erstellt, deren Wärmepumpen zwischen 3000 und 7000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: