Deutsche Tageszeitung - Mindestvergütung für Azubis steigt nächstes Jahr auf 724 Euro

Mindestvergütung für Azubis steigt nächstes Jahr auf 724 Euro


Mindestvergütung für Azubis steigt nächstes Jahr auf 724 Euro
Mindestvergütung für Azubis steigt nächstes Jahr auf 724 Euro / Foto: © AFP/Archiv

Azubis steht im kommenden Jahr eine höhere Mindestvergütung zu. Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) am Montag mitteilte, gilt für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, eine Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr - knapp 6,2 Prozent mehr als bislang. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es dann 854 Euro, im dritten 977 Euro und im vierten Jahr 1014 Euro.

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Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Für 2025 liegt der Satz im ersten Ausbildungsjahr bei 682 Euro, wobei es für die folgenden Ausbildungsjahre dann gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Vergütung des ersten Jahres gibt.

Die meisten Azubis liegen nach BIBB-Angaben allerdings oberhalb der Mindestgrenze. So hätten 2024 Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von monatlich 1133 Euro brutto erhalten, erklärte das Bundesinstitut. Dabei gibt es demnach aber Unterschiede je nach Region und Berufsfeld.

Auch ein Unterschreiten der Mindestausbildungsvergütung ist möglich. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe danach richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.

Seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung 2020 sei "für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse" im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden, erklärte das BIBB.

(W.Uljanov--DTZ)

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