Deutsche Tageszeitung - Ministerium legt Gesetzentwurf vor: Bundesregierung macht bei Bürgergeldreform Tempo

Ministerium legt Gesetzentwurf vor: Bundesregierung macht bei Bürgergeldreform Tempo


Ministerium legt Gesetzentwurf vor: Bundesregierung macht bei Bürgergeldreform Tempo
Ministerium legt Gesetzentwurf vor: Bundesregierung macht bei Bürgergeldreform Tempo / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will bei der Reform des Bürgergelds hin zu einer neuen Grundsicherung aufs Tempo drücken. Das Bundesarbeitsministerium von Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) legte einen Gesetzentwurf zur regierungsinternen Abstimmung vor, wie AFP am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Der Entwurf enthält die in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss vereinbarten Verschärfungen für Leistungsberechtigte. Die Reform soll demnach noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.

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Die Leistungen des bisherigen Bürgergelds sollen demnach "treffsicherer und gerechter" gemacht werden. "Solidarität geht in beide Richtungen. Daher regeln wir die Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung verbindlicher und setzen auf mehr Mitwirkung und spürbare Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung", heißt es in einem Faktenpapier, das AFP aus Regierungskreisen vorlag. Es solle Arbeit, statt Arbeitslosigkeit gefördert werden. "Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen."

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich in der vergangenen Woche beim Koalitionsausschuss auf die Verschärfungen für Bürgergeldempfänger geeinigt, die angebotene Jobs ablehnen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, dass diese im spätestens im Frühjahr in Kraft treten sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Leistungen nach dem dritten versäumten Termin komplett gestrichen werden. Beim zweiten versäumten Termin soll es eine sofortige Kürzung von 30 Prozent geben.

Der Gesetzentwurf sieht nun ein zweistufiges System bei der Streichung der Bezüge vor: Diese wird trotz dreimaligem Fehlen rückgängig gemacht, "wenn die betroffene Person innerhalb eines Monats wieder im Jobcenter erscheint", wie das Arbeitsministerium in seinem Papier betont. In dem Fall werden die Leistungen nachträglich doch bezahlt. "Erscheint die betroffene Person nicht, gilt sie als nicht erreichbar und der Anspruch auf Leistungen entfällt vollständig", heißt es.

"Viele Jobcenter berichten davon, dass Termine häufig einfach ohne wichtigen Grund versäumt werden", betont das Arbeitsministerium. Dabei könne Integration in Arbeit nur gelingen, "wenn Leistungsberechtigte auch zu vereinbarten Terminen erscheinen". Es wird jedoch klargestellt: "Wer zu Terminen erscheint, sich anstrengt und mitwirkt, mit dem arbeiten die Jobcenter weiterhin unbürokratisch auf Grundlage des Kooperationsplans zusammen."

Außerdem sollen "umfassende Schutzmechanismen" wie eine Härtefallprüfung für Familien und psychisch Kranke gelten. "Wir stellen dabei sicher, dass es nicht die Falschen trifft", betont das Ministerium. Mögliche besondere persönliche Umstände sollen zudem bei einer persönlichen Anhörung vorgebracht werden können.

Zu dem Gesetzentwurf wolle die Regierung nun "zügig die Ressortabstimmung einleiten", schrieb das Ministerium. "Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden."

Die Inhalte der Vorlage stießen bei den Gewerkschaften auf Kritik. "Das was wir bisher wissen, klingt nicht nach großen Erfolgen, dafür aber nach vielen Verlierern", kommentierte Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Das neue Sanktionsregime schafft Angst, mehr Bürokratie aber keine neuen Jobs."

Der Grünen-Sozialpolitiker Armin Grau kritisierte, Kanzler Merz habe "mit der Debatte um das Bürgergeld die soziale Spaltung vorangetrieben". Grau erklärte: "Bei der 'neuen Grundsicherung' gibt es krasse soziale Härten für einzelne Menschen. Was aus der ideologisch geführten Debatte bleibt, ist eine vertiefte gesellschaftliche Spaltung und weniger Vertrauen in Regierung und Politik."

(A.Nikiforov--DTZ)

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