Deutsche Tageszeitung - EU einigt sich auf erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Moskau

EU einigt sich auf erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Moskau


EU einigt sich auf erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Moskau
EU einigt sich auf erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Moskau / Foto: © AFP

Die EU-Staaten haben sich auf eine erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Russland geeinigt. Die Strafmaßnahmen richteten sich vor allem gegen russisches Öl und Gas, teilte am Mittwochabend die derzeitige dänische EU-Präsidentschaft mit. Die Einigung erfolgte einen Tag vor einem EU-Gipfel, bei dem am Donnerstag in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten über die weitere Unterstützung der Ukraine beraten wollen.

Textgröße ändern:

Die neuen Strafmaßnahmen sollen im Rahmen des nunmehr bereits 19. Sanktionspakets gegen Russland seit dessen Einmarsch in der Ukraine 2022 verhängt werden. Sie umfassen den Angaben zufolge vor allem ein Ende aller Importe von russischem Flüssiggas (LNG) durch EU-Staaten 2027. Zudem seien zusätzliche Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte geplant, mit denen Moskau unter anderem das Öl-Embargo umgeht. Auch sollten die Reisemöglichkeiten für russische Diplomaten in Europa beschnitten werden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU treffen sich am Donnerstag in Brüssel, um über die weitere Unterstützung der Ukraine und die eigene Verteidigungsfähigkeit zu diskutieren. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wird nach Angaben aus Kiew anreisen und persönlich an den Gesprächen teilnehmen.

Angesichts des Schlingerkurses von US-Präsident Donald Trump bei den Verhandlungen um ein Ende des Ukraine-Krieges wollen die Europäer bei dem Gipfel ein "klares Signal der Unterstützung" für die Ukraine senden, wie im Vorfeld aus deutschen Regierungskreisen verlautete. Dazu gehört neben den nun beschlossenen neuen Sanktionen auch eine mögliche Einigung bei der Verwendung der in Europa eingefrorenen russischen Vermögenswerte, die für ein sogenanntes Reparationsdarlehen an Kiew genutzt werden sollen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Merz will parteiintern über Spahn sprechen - Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten. Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft "Änderungen vorgenommen werden sollen", sagte Merz am Freitag in Brühl. "Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen." Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.

Kanzler Merz will in nächster CDU-Präsidiumssitzung über Fall Spahn sprechen

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten. Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage "Änderungen vorgenommen werden sollen", sagte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in Brühl. "Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen."

Nvidia sackt ab - Apple wieder wertvollstes Unternehmen der Welt

Apple ist wieder das wertvollste Unternehmen der Welt. Die Marktkapitalisierung des US-Techkonzerns überstieg am Freitag die des Spitzenreiters der vergangenen Monate - Nvidia. Die Aktie des Chip-Herstellers sackte zum Börsenstart in den USA um mehr als vier Prozent ab. Nvidia wurde am Freitagnachmittag MESZ zeitweise mit 4,8 Billionen Dollar (4,2 Billionen Euro) bewertet, Apple dagegen mit 4,9 Billionen Dollar.

Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab

Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden, die Verbraucherschützer dahinter wollen aber in Revision gehen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Textgröße ändern: