Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen

Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen


Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen
Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil müssen Frauen in einem ersten Schritt einen vergleichbaren Kollegen benennen, der mehr verdient. Kann der Arbeitgeber die Lohndifferenz nicht sachlich begründen, steht ihnen der gleiche Lohn zu. (Az. 8 AZR 300/24)

Textgröße ändern:

Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Klägerin ist Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks. Zwischen 2010 und 2018 war sie mehrfach in Mutterschutz und Elternzeit. Danach arbeitete sie bis 2022 durchgehend auf einer halben Stelle und verdiente weniger als früher. Umgerechnet auf eine volle Stelle lag ihre aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Vergütung unterhalb des mittleren Werts (Median) der vergleichbaren Kollegen, aber auch unterhalb dem der vergleichbaren Kolleginnen.

Durch alle Instanzen bestätigten die Gerichte, dass eine diskriminierende Vergütung zu vermuten ist. Umstritten war daher vor allem, wie hoch der Zuschlag für die Abteilungsleiterin ausfallen soll.

Das Arbeitsgericht Stuttgart sprach ihr den Median der männlichen Vergleichsgruppe zu. Das ist die Vergütung, bei der eine Hälfte der vergleichbaren Männer mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Nach dem Entgelttransparenzgesetz müssen Arbeitgeber in größeren Betrieben Frauen diesen Median auf Anfrage mitteilen. Die Abteilungsleiterin machte allerdings geltend, dass sich Frauen nach dieser Methode mit dem männlichen Mittelmaß begnügen müssten und keine Chance hätten, zu den männlichen Spitzenverdienern aufzuschließen.

In der zweiten Instanz ging das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg davon aus, dass nur ein Teil der vergleichsweise schlechten Bezahlung auf Frauendiskriminierung zurückgeht - weil die Klägerin nicht nur weniger als die meisten Männer, sondern auch weniger als die meisten vergleichbaren Frauen verdiente. Das LAG sprach der Klägerin daher eine Vergütungserhöhung im Umfang der Differenz zwischen den Medianentgelten der männlichen und der weiblichen Vergleichsgruppe zu.

Sie selbst dagegen zog als Vergleich die Vergütung eines Kollegen heran, der auch in der männlichen Vergleichsgruppe zu den Spitzenverdienern zählte. Diesen Maßstab bestätigte nun in oberster Instanz das BAG.

"Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt", urteilten die Erfurter Richter. Es sei dann Sache des Arbeitgebers, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung darzulegen.

Nach dem hier maßgeblichen EU-Recht seien dagegen die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der Medianentgelte ohne Bedeutung. Auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbedingten Benachteiligung müssten Frauen nicht nachweisen.

Im konkreten Fall habe die Abteilungsleiterin "hinreichende Tatsachen vorgetragen, die eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung vermuten lassen". Das BAG verwies den Streit aber an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll Daimler Trucks nochmals Gelegenheit bekommen, die unterschiedliche Vergütung zu begründen. Gründe können etwa die Ausbildung oder die Berufserfahrung sein, auf Abteilungsleiterebene gegebenenfalls auch die Größe der Abteilung oder deren Erfolg.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Isar Aerospace: Erfolgreicher Start von Trägerrakete "nur ein erster Schritt"

Der erfolgreiche Flug der Trägerrakete Spectrum in die Erdumlaufbahn war nach den Worten des Chefs des bayerischen Startups Isar Aerospace, Daniel Metzler, nur "ein erster Schritt". "Das Ziel war nicht, nur eine Rakete zu starten, sondern viele Raketen zu starten", sagte Metzler am Sonntag bei einer Online-Pressekonferenz. Ein weiterer Startplatz in Kanada sei bereits im Bau, neben dem norwegischen Weltraumbahnhof Andöya, von dem aus Spectrum am Samstag als erste privat entwickelte Rakete vom europäischen Kontinent aus geflogen war. Das Unternehmen sei darüber hinaus mit mehr als zwei Dutzend Ländern im Gespräch, sagte Metzler weiter.

Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken 

Sollte die AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen, könnte dies nach den Worten der Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, dringend benötigte Fachkräfte abschrecken und somit schwere wirtschaftliche Folgen haben. "Angesichts des Wahlprogramms ist zu erwarten, dass bei einer Regierungsübernahme der AfD das Bundesland als Standort für Fachkräfte und Unternehmen deutlich an Attraktivität verlieren würde", sagte Schnitzer dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Sonntag).

Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt

Mehr als drei Monate nach dem Start der neuen Kaufprämie für E-Autos hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) knapp 52.500 Anträge für die staatliche Förderung für ein Elektroauto bewilligt. Bis zum 1.September seien 52.473 Bewilligungen erteilt worden, teilte das Bafa am Samstag mit. Die Höhe der ausgezahlten Fördermittel betrug 230 Millionen Euro.

Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe

Wegen des Klimaphänomens El Niño hat am Freitag die Reduzierung des Schiffsverkehrs im Panamakanal begonnen. Die Zahl der Schiffe, welche die Wasserstraße zwischen dem Atlantik und dem Pazifik durchqueren dürfen, wird bis Mitte September schrittweise von 36 auf 32 pro Tag gesenkt, wie die Panamakanalbehörde mitteilte. Als Grund für die Entscheidung nannte die Behörde die niedrigen Wasserstände in den beiden künstlichen Seen, aus denen der Kanal gespeist wird.

Textgröße ändern: