Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen

Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen


Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen
Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch auf gleichen Lohn für Frauen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil müssen Frauen in einem ersten Schritt einen vergleichbaren Kollegen benennen, der mehr verdient. Kann der Arbeitgeber die Lohndifferenz nicht sachlich begründen, steht ihnen der gleiche Lohn zu. (Az. 8 AZR 300/24)

Textgröße ändern:

Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Klägerin ist Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks. Zwischen 2010 und 2018 war sie mehrfach in Mutterschutz und Elternzeit. Danach arbeitete sie bis 2022 durchgehend auf einer halben Stelle und verdiente weniger als früher. Umgerechnet auf eine volle Stelle lag ihre aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Vergütung unterhalb des mittleren Werts (Median) der vergleichbaren Kollegen, aber auch unterhalb dem der vergleichbaren Kolleginnen.

Durch alle Instanzen bestätigten die Gerichte, dass eine diskriminierende Vergütung zu vermuten ist. Umstritten war daher vor allem, wie hoch der Zuschlag für die Abteilungsleiterin ausfallen soll.

Das Arbeitsgericht Stuttgart sprach ihr den Median der männlichen Vergleichsgruppe zu. Das ist die Vergütung, bei der eine Hälfte der vergleichbaren Männer mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Nach dem Entgelttransparenzgesetz müssen Arbeitgeber in größeren Betrieben Frauen diesen Median auf Anfrage mitteilen. Die Abteilungsleiterin machte allerdings geltend, dass sich Frauen nach dieser Methode mit dem männlichen Mittelmaß begnügen müssten und keine Chance hätten, zu den männlichen Spitzenverdienern aufzuschließen.

In der zweiten Instanz ging das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg davon aus, dass nur ein Teil der vergleichsweise schlechten Bezahlung auf Frauendiskriminierung zurückgeht - weil die Klägerin nicht nur weniger als die meisten Männer, sondern auch weniger als die meisten vergleichbaren Frauen verdiente. Das LAG sprach der Klägerin daher eine Vergütungserhöhung im Umfang der Differenz zwischen den Medianentgelten der männlichen und der weiblichen Vergleichsgruppe zu.

Sie selbst dagegen zog als Vergleich die Vergütung eines Kollegen heran, der auch in der männlichen Vergleichsgruppe zu den Spitzenverdienern zählte. Diesen Maßstab bestätigte nun in oberster Instanz das BAG.

"Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt", urteilten die Erfurter Richter. Es sei dann Sache des Arbeitgebers, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung darzulegen.

Nach dem hier maßgeblichen EU-Recht seien dagegen die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der Medianentgelte ohne Bedeutung. Auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbedingten Benachteiligung müssten Frauen nicht nachweisen.

Im konkreten Fall habe die Abteilungsleiterin "hinreichende Tatsachen vorgetragen, die eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung vermuten lassen". Das BAG verwies den Streit aber an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll Daimler Trucks nochmals Gelegenheit bekommen, die unterschiedliche Vergütung zu begründen. Gründe können etwa die Ausbildung oder die Berufserfahrung sein, auf Abteilungsleiterebene gegebenenfalls auch die Größe der Abteilung oder deren Erfolg.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

US-Botschafter weist Vorwurf der Wahl-Einmischung in Ungarn zurück

Zwei Tage nach dem Besuch von US-Vizepräsident JD Vance in Budapest haben die USA den Vorwurf der Einmischung in die an diesem Sonntag stattfindende ungarische Parlamentswahl zurückgewiesen. Der US-Botschafter bei der Europäischen Union, Andrew Puzder, sagte der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Brüssel, zwar habe Vance, wie auch US-Präsident Donald Trump, sehr deutlich seine Unterstützung für den amtierenden Regierungschef Viktor Orban kundgetan, dies sei jedoch nicht als Wahl-Einmischung zu verstehen. Ungarn kündigte unterdessen an, US-Rohöl im Wert von 500 Millionen Dollar zu kaufen.

Iran-Krieg: IWF-Chefin erwartet Ernährungskrise und bis zu 50 Milliarden Dollar Hilfsbedarf

Infolge des Iran-Kriegs rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) mit einer Ernährungskrise und nötigen Finanzhilfen von bis zu 50 Milliarden Dollar (rund 43 Milliarden Euro) für besonders bedürftige Länder. IWF-Chefin Kristalina Georgieva sagte am Donnerstag in Washington laut vorab verbreitetem Redetext, mindestens 45 Millionen Menschen seien dann voraussichtlich von Hunger betroffen. Die Nachfrage nach kurzfristigen IWF-Hilfen werde auf "zwischen 20 und 50 Milliarden US-Dollar steigen".

Studie: Deutsche Rüstungsbranche kann Nachfrage der Bundeswehr nicht bedienen

Die deutschen Rüstungsunternehmen können nach Einschätzung eines Beratungsunternehmens die Nachfrage durch die Bundeswehr auf absehbare Zeit nicht bedienen. Die deutschen Streitkräfte seien daher noch lange von Waffenimporten abhängig, berichtete der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf eine Modellrechnung der internationalen Strategieberatung Strategy&. Demnach könnte bis 2035 eine Lücke von bis zu 117 Milliarden Euro zwischen der Beschaffungsnachfrage und dem Wert der von deutschen Unternehmen produzierten Rüstungsgüter klaffen.

Merz bereitet offenbar Entlastungen vor - höhere Pendlerpauschale im Gespräch

Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise konkretisieren sich in der Bundesregierung offenbar die Pläne für steuerliche Entlastungen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist einem Bericht der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag zufolge offen für eine Erhöhung der Pendlerpauschale von derzeit 38 Cent auf bis zu 45 Cent je Kilometer. Zudem sei er für eine Senkung der Stromsteuer. Die Überlegungen zur Pendlerpauschale stießen beim Koalitionspartner SPD allerdings auf Kritik.

Textgröße ändern: