Deutsche Tageszeitung - Anklage im Dieselskandal gegen VW-Spitze wegen Marktmanipulation

Anklage im Dieselskandal gegen VW-Spitze wegen Marktmanipulation


Anklage im Dieselskandal gegen VW-Spitze wegen Marktmanipulation
Anklage im Dieselskandal gegen VW-Spitze wegen Marktmanipulation / Foto: ©

Fast auf den Tag vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen Marktmanipulation gegen die damalige Führungsspitze erhoben. "Nach umfangreichen Ermittlungen" angeklagt würden der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn, der amtierende Chef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die drei Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Braunschweig muss nun die Zulassung der Anklage prüfen.

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Der Dieselskandal war am 18. September 2015 bekannt geworden - Winterkorn war damals VW-Konzernchef, Diess frisch gebackener Chef der Marke VW, Pötsch Finanzvorstand. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über den Dieselskandal informiert und damit "rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben".

Die 636 Seiten lange Anklageschrift geht den Angaben zufolge davon aus, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 jeweils "vollständige Kenntnis" davon hatten, dass weltweit in Millionen Fahrzeugen von VW eine illegale Software eingebaut worden war, die den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken ließ, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Die drei Manager wussten laut Staatsanwaltschaft auch von den "sich ergebenden erheblichen Schadensfolgen" und hätten "jeder für sich ab jenem Zeitpunkt" die Märkte informieren müssen - was nicht geschah.

Öffentlich wurde der Dieselskandal durch eine Bekanntmachung der US-Behörden. Am 21. September, dem ersten Börsentag danach, verlor die Aktie stark an Wert. Am 22. September gab Volkswagen eine Gewinnwarnung aus. Zahlreiche Anleger klagten deshalb wegen Marktmanipulation.

Vorstände börsennotierter Unternehmen sind dazu verpflichtet, kursrelevante Ereignisse wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen, wie die Staatsanwaltschaft betonte. Insbesondere Besitzer von Aktien könnten so ihr Kauf- oder Verkaufsverhalten darauf einstellen und Erwartungen oder Risikoeinschätzungen an die aktuelle Lage des Unternehmens anpassen.

Die Anwälte der drei Beschuldigten wiesen die Vorwürfe umgehend zurück. Winterkorns Anwalt Felix Dörr erklärte, die Anklage sei "in tatsächlicher sowie in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar". Sein Mandant habe keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw gehabt. Er habe sich auf "eine korrekte und gesetzeskonforme Arbeit" der zuständigen Mitarbeiter verlassen.

Diess’ Anwalt Tido Park betonte, sein Mandant sei erst im Juli 2015 zu VW gekommen. Er habe erst "Wochen danach" überhaupt von den "Komplikationen" mit den Dieselmotoren in den USA erfahren und habe "natürlich" nicht gewusst, dass die US-Behörden "falsch informiert" worden seien.

Die Anwaltskanzlei von Pötsch, Grubb Brugger, erklärte, ihr Mandant habe im Sommer 2015 zwar "mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik" gehabt. Diese Informationen hätten aber weder Inhalt noch Qualität gehabt, um daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz zu erkennen. Weder die vorsätzliche Manipulation von Abgaswerten noch die beispiellose Schwere der Sanktion der US-Behörden gegen VW seien für Pötsch damals "vorstellbar oder absehbar" gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte bereits am 15. April Anklage gegen Winterkorn sowie vier weitere Führungskräfte wegen schweren Betrugs erhoben. Medienberichten zufolge hält das Landgericht Braunschweig die Arbeit der Staatsanwaltschaft hier aber für unzureichend und fordert ein Sachverständigengutachten zur Klärung grundlegender Fragen.

Seit September 2018 läuft zudem in Braunschweig ein Musterverfahren, in dem Anleger milliardenschwere Schadenersatzansprüche gegen VW geltend machen wollen. Ihre Forderungen summieren sich auf rund neun Milliarden Euro.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Braunschweig beginnt am kommenden Montag außerdem ein Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen. Der Klage haben sich mehr als 440.000 Dieselbesitzer angeschlossen.

(L.Møller--DTZ)

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