Deutsche Tageszeitung - Initiatoren übergeben SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld an Parteivorstand

Initiatoren übergeben SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld an Parteivorstand


Initiatoren übergeben SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld an Parteivorstand
Initiatoren übergeben SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld an Parteivorstand / Foto: © AFP/Archiv

Die Initiatorinnen und Initiatoren des SPD-Mitgliederbegehrens gegen die geplante Bürgergeldreform haben das Begehren offiziell beim Parteivorstand eingereicht. Dazu übergaben sie am Montag im Willy-Brandt-Haus in Berlin die nötige Anzahl von mindestens 4000 Unterschriften. Diese Schwelle von mindestens einem Prozent musste erreicht werden, um das Begehren auf den Weg bringen zu können.

Textgröße ändern:

"Wir stellen uns gegen die Verschärfung der Sanktionen", sagte die frühere Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, die zu den Initiatorinnen des Mitgliederbegehrens zählt, vor Übergabe der Unterschriften. "Wir möchten aber auch ein Signal senden, dass wir den Diskurs, der derzeit geführt wird, nicht gut finden."

Mit der Initiative wenden sich Teile der SPD-Basis gegen die von der Bundesregierung geplante Bürgergeldreform. "Die SPD darf keine Politik mittragen, die Armut bestraft", heißt es in der Begründung des Begehrens. Das Begehren enthält drei Forderungen: So sollen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht wie geplant verschärft werden, Betroffene sollen mehr Unterstützung erhalten und die SPD solle sich populistischen Narrativen stärker entgegenstellen.

Die SPD-internen Regularien sehen vor, dass für die Abhaltung eines Mitgliederbegehrens die Unterstützung von mindestens einem Prozent der Parteimitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern erforderlich ist. Das eigentliche Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn es innerhalb von drei weiteren Monaten von mindestens 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.

Wird das Begehren dann nicht als Beschluss umgesetzt, findet ein verbindlicher Mitgliederentscheid über das Anliegen statt. Dabei kann der Parteivorstand auch einen Gegenvorschlag unterbreiten.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch von Eigentümern auf Klimaanlage

Der Wunsch nach einer Klimaanlage beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Wohnungseigentümer aus Berlin wollten auf ihrem Balkon eine Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Eigentümergemeinschaft stimmte aber mehrheitlich dagegen. Nun entscheiden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Klimaanlage haben können. (Az. V ZR 162/25)

SpaceX: Erster Starship-Testflug seit Börsengang in letzter Sekunde abgebrochen

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX hat den ersten Testflug seiner Starship-Rakete seit dem Rekord-Börsengang im Juni in letzter Sekunde abbrechen müssen. Konzernchef Elon Musk schrieb am Donnerstag in seinem Onlinedienst X, einige der Triebwerke seien nicht gestartet, was zu einem automatischen Abbruch geführt habe. Der nächste Startversuche komme "hoffentlich in ein paar Tagen".

Pelé-Trikot aus WM-Finale von 1958 für 4,3 Millionen Euro versteigert

Ein vom brasilianischen Fußballstar Pelé im WM-Finale 1958 getragenes Trikot ist für 4,9 Millionen Dollar (knapp 4,3 Millionen Euro) versteigert worden. Neuer Besitzer des blauen Trikots ist nach Angaben des Auktionshauses Sotheby's in New York ein anonymer Bieter. Er setzte sich mit seinem Millionen-Gebot am Donnerstag gegen vier andere Interessenten durch.

Visa-Verschärfung: USA kappen Aufenthalt ausländischer Studenten und Journalisten

Um angeblichen Visa-"Missbrauch" einzudämmen, begrenzen die USA die Aufenthaltsdauer ausländischer Studenten und Journalisten. Die Regierung von Präsident Donald Trump veröffentlichte am Donnerstag neue Regeln, nach denen Studentenvisa für Ausländer künftig auf maximal vier Jahre befristet werden. Ausländische Journalisten sollen höchstens 240 Tage in den USA bleiben dürfen, können aber Verlängerungen beantragen.

Textgröße ändern: