Deutsche Tageszeitung - Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz

Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz


Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz
Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz / Foto: © AFP/Archiv

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich im Internet an den Bewertungen anderer Kunden - doch ob diese überhaupt echt sind, ist nicht immer klar. Nötig sei deshalb Transparenz, forderten die Verbraucherzentralen am Dienstag. Eine stichprobenartige Erhebung der Verbraucherschützer zeigte, dass es teils genau daran mangelt: Rund jedes vierte Unternehmen informiert demnach nicht oder nicht klar genug darüber, ob und wie es die Echtheit der Bewertungen sicherstellt.

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Die Verbraucherschützer untersuchten zwischen April und Juni 462 Websites von Online-Shops und Dienstleistern. 122 davon hätten nicht oder nicht ausreichend über ihre Prüfverfahren informiert, monierten die Verbraucherzentralen. Deshalb seien diese Anbieter abgemahnt worden.

Rechtlich vorgeschrieben ist nach Angaben der Verbraucherschützer bereits seit Mai 2022, dass Unternehmen transparent machen, ob Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen, die die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen auch genutzt oder gekauft haben. Wird eine solche Überprüfung nicht vorgenommen, muss demnach auch dies offengelegt werden.

Falls eine Prüfung erfolge, seien "klare Informationen über das Verfahren zur Echtheitskontrolle bereitzustellen", erklärten die Verbraucherzentrale weiter. Dies umfasst demnach etwa Angaben dazu, ob nur Bewertungen von Kundinnen und Kunden akzeptiert werden, die über den eigenen Shop gekauft haben, oder ob alle Bewertungen veröffentlicht werden - auch die negativen.

Gerade weil Bewertungen eine so große Rolle bei der Konsumentscheidung spielten, sei Transparenz besonders wichtig, mahnten die Verbraucherschützer. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten deutlich, dass hier weiterhin "großer Handlungsbedarf" bestehe.

(L.Møller--DTZ)

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