Deutsche Tageszeitung - Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen

Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen


Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen
Klage scheitert vor BGH: Wirecard-Aktionäre müssen sich nach Pleite hinten anstellen / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf um Geld aus der Insolvenzmasse haben Aktionäre des insolventen früheren Dax-Konzerns Wirecard vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH entschied am Donnerstag, dass sie sich bei der Verteilung hinten anstellen müssen - und Gläubigern nicht gleichgestellt werden. Denn Anleger seien mit dem Aktienkauf ein gewisses unternehmerisches Risiko eingegangen, anders als Gläubiger wie Banken oder Lieferanten. (Az. IX ZR 127/24)

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Geklagt hatte der Vermögensverwalter Union Investment, der zum Zeitpunkt der Wirecard-Pleite Ende Juni 2020 noch mehr als 70.000 Aktien hielt. Er argumentierte damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Der Münchner Finanzdienstleister galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Dann wurde bekannt, dass Wirecard jahrelang Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, wodurch der Umsatz künstlich aufgebläht wurde.

Schließlich meldete Wirecard Insolvenz an, die Anleger verloren viel Geld. Insgesamt meldeten etwa 50.000 Aktionäre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass erst Gläubiger wie Lieferanten oder Kreditgeber bedient werden. Erst wenn deren Ansprüche befriedigt sind, können Aktionäre als Miteigentümer Geld bekommen. Oft bleibt aber für sie gar nichts übrig.

Hoffnung machte den Wirecard-Aktionären eine überraschende Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts von 2024. Es erlaubte den Aktionären, ihre Schadenersatzforderungen als Insolvenzforderungen geltend zu machen und begründete das damit, dass sie von Wirecard getäuscht worden seien.

Der BGH, der über die Frage höchstrichterlich entschied, sah das aber nun anders. Bei einer Insolvenz seien die Ansprüche von Aktionären nachrangig gegenüber denen anderer Gläubiger, erklärte er. Sie stünden den unternehmerischen Risiken näher. Damit bleibt es bei der bislang gängigen Rangordnung. Ohnehin ist aus der Insolvenzmasse von Wirecard nicht viel zu holen: Sie ist mit etwa 650 Millionen Euro viel kleiner als die Summe der Forderungen von insgesamt 15,4 Milliarden Euro.

Das ist trotzdem noch nicht das Ende der Prozesse rund um die Wirecard-Pleite. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht versuchen Aktionäre noch, Geld zurückzubekommen. Eine Entscheidung aus dem Februar in diesem Fall macht ihnen allerdings wenig Hoffnung. Damals entschied das Gericht, dass eventuelle Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, welche die Wirecard-Bilanzen prüfte, nicht in diesem Verfahren geklärt werden.

Vor dem Landgericht München I läuft derzeit außerdem noch ein Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem bandenmäßiger Betrug. Das ehemalige Wirecard-Vorstandsmitglied Jan Marsalek ist auf der Flucht, er wird international gesucht. Gegen Marsalek ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen mehrerer Vermögens- und Wirtschaftsdelikte. Laut einer im September veröffentlichten internationalen Medienrecherche lebt er derzeit unter falscher Identität in Moskau und soll für den russischen Geheimdienst arbeiten.

(G.Khurtin--DTZ)

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